Berliner Boersenzeitung - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

EUR -
AED 4.295669
AFN 81.659805
ALL 97.59679
AMD 449.318813
ANG 2.093003
AOA 1072.451874
ARS 1475.644248
AUD 1.794058
AWG 2.10514
AZN 1.983214
BAM 1.949112
BBD 2.359903
BDT 142.594381
BGN 1.954148
BHD 0.440826
BIF 3482.281201
BMD 1.169522
BND 1.494286
BOB 8.076288
BRL 6.389332
BSD 1.168889
BTN 100.107506
BWP 15.605056
BYN 3.825008
BYR 22922.632738
BZD 2.347764
CAD 1.600134
CDF 3374.071364
CHF 0.933318
CLF 0.028812
CLP 1105.736529
CNY 8.391203
CNH 8.40049
COP 4728.868963
CRC 590.877604
CUC 1.169522
CUP 30.992335
CVE 109.890756
CZK 24.67598
DJF 208.146476
DKK 7.460604
DOP 70.129369
DZD 151.646348
EGP 58.102794
ERN 17.542831
ETB 162.211399
FJD 2.631132
FKP 0.857659
GBP 0.86313
GEL 3.169688
GGP 0.857659
GHS 12.184193
GIP 0.857659
GMD 83.619991
GNF 10137.475837
GTQ 8.983406
GYD 244.543456
HKD 9.18069
HNL 30.56313
HRK 7.53628
HTG 153.403634
HUF 399.99646
IDR 19032.334497
ILS 3.924764
IMP 0.857659
INR 100.31482
IQD 1531.146256
IRR 49266.117322
ISK 142.635147
JEP 0.857659
JMD 186.55467
JOD 0.829203
JPY 171.878229
KES 151.020046
KGS 102.274813
KHR 4692.97748
KMF 491.786276
KPW 1052.567626
KRW 1605.56683
KWD 0.357404
KYD 0.974099
KZT 607.326113
LAK 25179.817077
LBP 104723.56736
LKR 351.373364
LRD 234.357883
LSL 20.788303
LTL 3.453295
LVL 0.707432
LYD 6.313499
MAD 10.526351
MDL 19.782881
MGA 5162.330898
MKD 61.484377
MMK 2455.076978
MNT 4197.195447
MOP 9.451156
MRU 46.419912
MUR 52.757403
MVR 18.008227
MWK 2026.749695
MXN 21.884904
MYR 4.959987
MZN 74.80251
NAD 20.787772
NGN 1789.988932
NIO 43.013513
NOK 11.839768
NPR 160.173773
NZD 1.953501
OMR 0.449676
PAB 1.1688
PEN 4.167407
PGK 4.901308
PHP 66.212533
PKR 332.295336
PLN 4.245831
PYG 9315.275919
QAR 4.261188
RON 5.081113
RSD 117.18491
RUB 91.423841
RWF 1688.991301
SAR 4.386252
SBD 9.750217
SCR 16.501705
SDG 702.296742
SEK 11.172819
SGD 1.498561
SHP 0.919061
SLE 26.316673
SLL 24524.297511
SOS 668.019283
SRD 43.650656
STD 24206.745769
SVC 10.22717
SYP 15205.971824
SZL 20.779877
THB 38.148672
TJS 11.226754
TMT 4.105022
TND 3.408704
TOP 2.739135
TRY 46.809718
TTD 7.929858
TWD 34.070283
TZS 3081.915215
UAH 48.821633
UGX 4201.583321
USD 1.169522
UYU 46.930175
UZS 14816.540825
VES 130.147048
VND 30565.459521
VUV 138.967301
WST 3.205062
XAF 653.725086
XAG 0.032128
XAU 0.000355
XCD 3.160692
XDR 0.812384
XOF 653.730656
XPF 119.331742
YER 283.199244
ZAR 20.881174
ZMK 10527.103931
ZMW 28.313848
ZWL 376.585632
  • Euro STOXX 50

    30.4100

    5371.95

    +0.57%

  • TecDAX

    44.5200

    3941.65

    +1.13%

  • MDAX

    311.0300

    31057.91

    +1%

  • SDAX

    213.6000

    17824.55

    +1.2%

  • Goldpreis

    -26.2000

    3316.6

    -0.79%

  • DAX

    133.2400

    24206.91

    +0.55%

  • EUR/USD

    0.0007

    1.1721

    +0.06%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...