Berliner Boersenzeitung - IMPRESSUM

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IMPRESSUM





Anbieterin / Herausgeber im Sinne des § 18 MStV (Medienstaatsvertrag der Bundesrepublik Deutschland)
sowie § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz der Bundesrepublik Deutschland)

"BERLINER BÖRSENZEITUNG"
Ein Departement der Media-Division von:
SCANDIC ASSETS FZCO
Dubai Silicon Oasis DDP
Building A1/A2
Dubai — 342001
Vereinigte Arabische Emirate

vertreten durch:
SCANDIC TRUST GROUP LLC
IQ Business Centre
Bolsunovska Street 13‑15
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Mail: [email protected]
 
in Kooperation mit:
LEGIER Beteiligungs mbH
Kurfürstendamm 14
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Bundesrepublik Deutschland
Handelsregister: HRB 57837
Registergericht Berlin‑Charlottenburg
Umsatzsteuer‑ID: DE 413445833
Telefon:  +49 (0) 30 99211 - 3 469
Telefon:  +49 (0) 30 99211 - 3 225
E‑Mail: [email protected]
 
Rechtshinweis:
SCANDIC ASSETS FZCO und LEGIER Beteiligungs mbH fungieren nicht als operative Dienstanbieter. Alle operativen sowie alle verantwortlichen Tätigkeiten von und für BERLINER BÖRSENZEITUNG werden durch die SCANDIC TRUST GROUP LLC ausgeführt.


Verantwortliche Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) - ehemals Telemediengesetz (TMG):
Bei Bedarf richten Sie Ihre E-Mail bitte ausschließlich an: [email protected]. Ihre E-Mail wird an die zuständige Abteilung via unserem Rechenzentrum im IronMountain (https://www.IronMountain.com/data-centers) weitergeleitet und je nach Themenbereich von unseren Mitarbeitern beantwortet. Die Systeme von "BERLINER BÖRSENZEITUNG" sind in diesem Zusammenhang rund um die Uhr durch selbstlernende KI- und Cybersicherheitslösungen von DARKTRACE (https://DarkTrace.com) abgesichert.

Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 5 DDG in Verbindung mit § 55 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages bzw. § 10 Abs. 3 MDStV (Mediendienstestaatsvertrag, geändert seit dem 1. Oktober 2024 durch den 5. Medienänderungsstaatsvertrag und novelliert durch den Digital Services Act (DSA) sowie das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist als: Chefredakteur (Editor-in-Chief): Steven Snyder (V.i.S.d.P.). Die SCANDIC TRUST GROUP LLC ist als Herausgeberin und Diensteanbieterin nach § 7 Abs. 1 DDG für Inhalte auf ihren betriebenen Webseiten nach den allgemeinen Vorschriften verantwortlich.

Aufsichtsbehörde:
Für journalistisch-redaktionelle Inhalte zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Kleine Präsidentenstraße 1
10178 Berlin (Bundesrepublik Deutschland)

Gesetzliche Grundlagen:

  • Digitales-Dienste-Gesetz (DDG): Regelungen für Anbieter von Telemedien (früher Telemediengesetz, TMG), insbesondere Pflichten zur Anbieterkennzeichnung, Haftungsregelungen und Transparenzanforderungen.
  • Rundfunkstaatsvertrag (RStV): Regelt die Anforderungen an Rundfunk und Telemedien in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Verantwortung für Inhalte.
  • Mediendienstestaatsvertrag (MDStV): Vorgängerregelung zu Teilen des Rundfunkstaatsvertrags, durch das DDG und den Rundfunkstaatsvertrag ersetzt.

Haftung für Inhalte:
Nach §§ 8 bis 10 DDG sind wir als Diensteanbieter nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen ständig zu überwachen oder nach rechtswidrigen Handlungen zu forschen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach allgemeinen Gesetzen bleiben davon unberührt. Eine Haftung ist erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden solcher Verletzungen werden wir die betreffenden Inhalte umgehend entfernen. Gerichtsstand ist Berlin (DE).

Wissenswertes:
Vor 170 Jahren (Stand: 01. November 2025), wurde die "Berliner Börsen-Zeitung" von Hermann Killisch-Horn (deutscher Journalist und Verleger) in der deutschen Hauptstadt Berlin gegründet und erschien erstmals am 01.07.1855. Jahrzehntelang war die "Berliner Börsen-Zeitung" mit ihrer Morgen- und Abendausgabe, der Berliner Börse, die renommierteste Börsenzeitung in Berlin, Deutschland und Europa. Die Berliner Börsen-Zeitung erscheint an sieben Tagen in der Woche, rund um die Uhr in sechs Sprachen.

Datenschutz und ADV-Vertrag:
"BERLINER BÖRSENZEITUNG" ("BBZ"), ein Medienbereich der SCANDIC TRUST GROUP LLC, hat mit dem Anbieter der Webseiten von "BERLINER BÖRSENZEITUNG" einen ADV-Vertrag (Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) nach den Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) abgeschlossen. Hierdurch sind die Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten erfüllt (u.a. Artikel 17 EU-Datenschutzrichtlinie, Artikel 28 DSGVO).

Der AV-Vertrag beinhaltet laut Artikel 28 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
- Wer ist der Verantwortliche für die Datenverarbeitung?
- Was ist der Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung?
- Nach welcher Art erfolgt die Verarbeitung und zu welchem Zweck findet sie statt?
- Welcher Art sind die personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen?
- Welchen Umfang haben die Weisungsbefugnisse?
- Inwieweit hat der Auftragsverarbeiter eine Informationspflicht, falls eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt?
- Welche Pflichten und Rechte hat der Verantwortliche?

Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG):
"BERLINER BÖRSENZEITUNG" beachtet die Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken. Die Bestimmungen des NetzDG können bei Interesse unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg

Pressegesetze und Pressefreiheit:
"BERLINER BÖRSENZEITUNG" hält sich an die geltenden Pressegesetze, insbesondere das Berliner Pressegesetz vom 15. Juni 1965. Nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) ist die Pressefreiheit garantiert. Die Presse ist frei und dient der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Einschränkungen der Pressefreiheit sind nur durch das Grundgesetz selbst und die darauf basierenden Gesetze zulässig.

Aufgabe der Presse gemäß Berliner Pressegesetz (§ 3):
Die Presse nimmt öffentliche Aufgaben wahr, indem sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung bezieht, Kritik übt und zur Meinungsbildung beiträgt. Diese Regelungen gelten bundesweit in allen 16 Bundesländern Deutschlands.

Journalistisches Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot:
Im Strafverfahren besteht für Journalisten ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO). Außerdem gilt ein Beschlagnahmeverbot für journalistisches Material (§ 97 Abs. 5 StPO). Einschränkungen sind nur zulässig, wenn ein Richter sie nach sorgfältiger Abwägung der Pressefreiheit anordnet.

Berichterstattung und Grenzen der Kritik:
"BERLINER BÖRSENZEITUNG" berichtet kritisch, ohne Schmähkritik oder Volksverhetzung (§§ 130, 185 StGB). Jede Diskriminierung von Minderheiten ist ausgeschlossen. "BERLINER BÖRSENZEITUNG" verweist in diesem Bezug auf das Berliner Pressegesetz vom 15. Juni 1965 (GVBl. Berlin S. 744)*), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Juli 20036), hier bezogen auf § 3 "Öffentliche Aufgabe der Presse", in welchem es in Absatz 3 des Gesetzes wörtlich heißt: "Die Presse nimmt berechtigte Interessen im Sinne des § 193 StGB wahr, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder in anderer Weise an der Meinungsbildung mitwirkt." "Die Redaktionen von "BERLINER BÖRSENZEITUNG" bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und wahren die Grenzen des rechtlich Zulässigen. Meinungen der Bevölkerung werden ordnungsgemäß gekennzeichnet.

Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK):
"BERLINER BÖRSENZEITUNG" unterstützt die Arbeit der KEK, welche 1997 auf Grundlage des 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ins Leben gerufen wurde, und veröffentlicht vor diesem Hintergrund Nachrichten-, Informations-, Video- und Bilderdienste.

Persönlichkeitsrechtsverletzungen:
Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, wie Schmähkritik gegen Redakteure, werden Unterlassung und Schadensersatz nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geltend gemacht. Gerichtsstand ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland.

Hinweis:
Die Einschaltung eines Anwaltes zur kostenpflichtigen Abmahnung ohne vorherige Benachrichtigung, sehen wir als einen Verstoß gegen die geltende Schadenminderungspflicht an. Wir weisen in diesem Zusammenhang auch auf das Urteil Bundesgerichtshof, Aktz. VI ZR 144/11 vom 27.03.2012 hin.

Nachrichten- Informations- Video- und Bilderdienste:
"DEUTSCHE TAGESZEITUNG" ist Partner der Nachrichtendienste: AFP (Agence France Press), APA (Austria Presse Agentur), REUTERS (Thomson Reuters Corp.), EuroNews, ANSA (Agenzia Nazionale Stampa Associata) Adnkronos, SID, Xinhua, AP (Associated Press), NOTIFIED, Polska Agencja Prasowa, Yonhap News Yonhap News Agency

  
Thom
sonReuters OnePass / PressPass by businesswire a BERKSHIRE-HATHAWAY COMPANY / AP-CONTENT:
Über unsere Exklusivpartner beliefert "DEUTSCHE TAGESZEITUNG" ("DTZ"), internationale Börsenplätze mit Unternehmensnachrichten, wie die Frankfurter Börse (Börsenkürzel XFRA, Wertpapierbörse (FWB) elektronischer Börsenhandelsplatz Xetra (Bundesrepublik Deutschland), die New York Stock Exchange (NYSE, Vereinigte Staaten von Amerika), Tokyo Stock Exchange (Kabushiki kaisha Tōkyō Shōken Torihikijo / Tokyo Stock Exchange, Incorporated, Japan), London Stock Exchange (LSE, FTSE 100 Index, Vereinigtes Königreich), Kyodo News, SIX Swiss Exchange (Swiss Market Index - SMI, Schweiz), Wiener Börse, ATX - Austrian Traded Index, Republik Österreich), (Shanghai Stock Exchange, SSE Shanghai Composite Index, China Securities Index Company, Hong Kong).

Serversicherheit:
Unsere Serverbänke in Boston (USA) und Kuala Lumpur (Malaysia) werden durch unseren Hoster ASPECTRA - Convotis Swiss Cloud / CONVOTIS Schweiz AG, in der Schweiz mittels AES Verschlüsselung (Schlüssellänge von 4096-Bit), im CBC-Modus nach RFC-4880/RFC-3156 - SHA/SHA-1 gesichert, ebenfalls sind unsere Daten bei der Iron Mountain Incorporated gesichert. Alle Daten von "BBZ"-Domains werden 24/7 gespiegelt und zeitgleich gesichert, um kurzfristig, ggf. nach einem Angriff auf die Domains, wieder vollumfänglich zur Verfügung zu stehen.

Redaktioneller Kodex:
"BERLINER BÖRSENZEITUNG" berichtet wirtschaftlich und politisch unabhängig, orientiert sich an Qualität, Wahrhaftigkeit und objektivem Journalismus. Presse- und Nachrichtenagenturen liefern Beiträge und werden beliefert. Für unverlangte Einsendungen wird keine Haftung übernommen. Berichte reflektieren den Sachstand des Veröffentlichungstages.

Profil:
"BERLINER BÖRSENZEITUNG" ("BBZ") ist eine liberal-konservative Tageszeitung. Die Ausrichtung wird von den Herausgebern bestimmt. Auch Freelancer-Redakteure liefern Beiträge für verschiedene Ressorts. "BBZ" berichtet rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche über globale Zusammenhänge, Europa-Themen, Regionale Themen, Bürgerrechte, Bürgerbeteiligung und Demokratie sowie viele andere verschiedene Nachrichten.

Pressekodex:
Die "BERLINER BÖRSENZEITUNG" orientiert sich am Pressekodex und an den publizistischen Grundsätzen als Sammlung journalistisch-ethischer Regeln. Der Pressekodex hat den Charakter einer freiwilligen Selbstverpflichtung und basiert auf der Spruchpraxis des Deutschen Presserats, der als Trägerverein (e. V.) fungiert und in seiner Struktur einem typischen Verein ähnelt, wie es sie in Deutschland in vielfältiger Form gibt (zum Beispiel ein Verein von Kegelbrüdern). Der Deutsche Presserat e. V. ist keine rechtliche Institution. Dennoch richtet sich "BBZ" (BERLINER BÖRSENZEITUNG) in seiner Berichterstattung am Pressekodex aus. Seit dem 1. Januar 2009 findet dieser Kodex zudem Anwendung für journalistische Beiträge in Onlinemedien.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-DSGVO einheitlich auf allen Webseiten von "BERLINER BÖRSENZEITUNG". Sie reguliert die Verarbeitung personenbezogener Daten bei privaten Unternehmen und öffentlichen Stellen. Weitere Informationen zur DSGVO: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32016R0679

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"BERLINER BÖRSENZEITUNG" haftet nur für eigene Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen. Keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Korrektheit der Informationen. Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Änderungen, Ergänzungen oder Löschungen des Angebots bleiben vorbehalten.

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Hinweis:
Die Einschaltung eines Anwaltes zur kostenpflichtigen Abmahnung ohne vorherige Benachrichtigung, sehen wir als einen Verstoß gegen die geltende Schadenminderungspflicht an. Wir weisen in diesem Zusammenhang auch auf das Urteil Bundesgerichtshof, Aktz. VI ZR 144/11 vom 27.03.2012 hin.

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Stand: 01. November 2025