Berliner Boersenzeitung - WERBUNG

EUR -
AED 4.265094
AFN 73.736798
ALL 94.809322
AMD 427.554498
ANG 2.078963
AOA 1065.373579
ARS 1668.314999
AUD 1.642366
AWG 2.090107
AZN 1.977918
BAM 1.956779
BBD 2.33987
BDT 142.612547
BGN 1.963401
BHD 0.437878
BIF 3473.061517
BMD 1.161171
BND 1.488344
BOB 8.057029
BRL 5.927893
BSD 1.161781
BTN 109.80091
BWP 15.566785
BYN 3.216408
BYR 22758.945413
BZD 2.336568
CAD 1.625116
CDF 2693.916016
CHF 0.920573
CLF 0.026133
CLP 1028.54161
CNY 7.846553
CNH 7.845856
COP 4010.59065
CRC 529.164627
CUC 1.161171
CUP 30.771023
CVE 110.717479
CZK 24.161757
DJF 206.362937
DKK 7.475969
DOP 68.048438
DZD 154.463613
EGP 58.19869
ERN 17.41756
ETB 183.900396
FJD 2.593705
FKP 0.864926
GBP 0.864782
GEL 3.071291
GGP 0.864926
GHS 13.118667
GIP 0.864926
GMD 84.76525
GNF 10192.172365
GTQ 8.855505
GYD 243.021531
HKD 9.096071
HNL 30.996579
HRK 7.536929
HTG 151.725876
HUF 349.292083
IDR 20599.864643
ILS 3.385625
IMP 0.864926
INR 110.177915
IQD 1521.133597
IRR 1596609.690656
ISK 144.438245
JEP 0.864926
JMD 183.741887
JOD 0.823262
JPY 186.268028
KES 150.359568
KGS 101.544411
KHR 4659.196473
KMF 493.497305
KPW 1045.054022
KRW 1767.975492
KWD 0.357815
KYD 0.968184
KZT 566.558448
LAK 25580.589867
LBP 103982.835196
LKR 389.207989
LRD 211.507042
LSL 18.810871
LTL 3.428635
LVL 0.70238
LYD 7.402466
MAD 10.735015
MDL 20.273138
MGA 4876.917235
MKD 61.647691
MMK 2437.763373
MNT 4153.001235
MOP 9.373488
MRU 46.540102
MUR 54.865918
MVR 17.951962
MWK 2015.792266
MXN 19.976312
MYR 4.724339
MZN 74.195988
NAD 18.807317
NGN 1578.646736
NIO 42.510559
NOK 11.013351
NPR 175.680342
NZD 1.9924
OMR 0.446479
PAB 1.161781
PEN 3.962507
PGK 5.094927
PHP 69.969246
PKR 323.150245
PLN 4.23926
PYG 7089.545377
QAR 4.22724
RON 5.229563
RSD 117.352482
RUB 84.1853
RWF 1727.821978
SAR 4.35659
SBD 9.360689
SCR 15.829008
SDG 697.282053
SEK 10.876456
SGD 1.48865
SHP 0.866931
SLE 28.739038
SLL 24349.172921
SOS 663.607223
SRD 43.348792
STD 24033.888772
STN 24.849053
SVC 10.165171
SYP 128.346632
SZL 18.815679
THB 37.749793
TJS 10.769586
TMT 4.075709
TND 3.381039
TOP 2.795821
TRY 53.768472
TTD 7.891947
TWD 36.659557
TZS 3042.375198
UAH 52.030768
UGX 4298.149441
USD 1.161171
UYU 46.90386
UZS 13939.85408
VES 692.1
VND 30538.788999
VUV 138.024822
WST 3.18302
XAF 656.285199
XAG 0.016581
XAU 0.000268
XCD 3.138122
XCG 2.093829
XDR 0.817113
XOF 656.062041
XPF 119.331742
YER 277.084353
ZAR 18.78124
ZMK 10451.946062
ZMW 20.534269
ZWL 373.896487
  • EUR/USD

    0.0022

    1.1616

    +0.19%

  • DAX

    16.4000

    24910.41

    +0.07%

  • SDAX

    -111.0200

    18423.12

    -0.6%

  • Euro STOXX 50

    27.9900

    6257.42

    +0.45%

  • TecDAX

    -31.6800

    3966.54

    -0.8%

  • MDAX

    3.9100

    32586.54

    +0.01%

  • Goldpreis

    -1.1000

    4353.3

    -0.03%


WERBUNG




"BERLINER BÖRSEN ZEITUNG"
Stand: 01. Januar 2026

0. Werbung – Wissenswertes
Bei der Schaltung von Online-Werbung sollten Sie keine Kompromisse eingehen: eine hohe Reichweite, qualitativ hochwertige Inhalte, innovative Werbemittel und eine anspruchsvolle Nutzerschaft zeichnen unser Angebot aus.

0.1 Gesetzliche Vorgaben und Richtlinien zur Werbung
Die "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" hält sich bei der Veröffentlichung von Werbeinhalten an die geltenden gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie an europäische Richtlinien. Dazu zählen insbesondere:

  • Deutsches Recht und Mediengesetze: Einhaltung des DIGITALE-DIENSTE-GESETZ (DDG, der Bundesrepublik Deutschland) ehemals TELEMEDIENGESETZ (TMG), Wettbewerbsrechts (UWG) und Jugendschutzgesetze, insbesondere bei kinder- und jugendspezifischer Werbung.
  • Europäische Richtlinien: Ab 2024 gelten neue Transparenzvorschriften für politische Werbung gemäß EU-Vorgaben. Auch der kommende "Digital Fairness Act" der EU zielt darauf ab, Online-Werbung verbraucherfreundlicher, fairer und transparenter zu gestalten.
  • Lebensmittelwerbung an Kinder: Informationen und Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL, der Bundesrepublik Deutschland) sind bei der Gestaltung von Werbung für Lebensmittel, die sich an Kinder richtet, zu berücksichtigen.
  • Einsatz von Testimonials: Rechtliche Vorgaben für Kundenwerbung und Testimonials sind einzuhalten. Dies betrifft insbesondere klare Kennzeichnungspflichten und den Nachweis der Authentizität von Empfehlungen (gemäß relevanter höchstrichterlicher Rechtsprechung, u. a. zum Wettbewerbsrecht, sowie den Informationen auf e-recht24.de).
  • Transparenz und Kennzeichnung: Werbung, die nicht eindeutig als solche erkennbar ist, wird gemäß den Vorgaben der Landesmedienanstalten und des deutschen Rechts mit einem entsprechenden Hinweis („Anzeige“) gekennzeichnet.


Weiterführende Informationen finden Sie u. a. auf den Webseiten:

  • EU-Vertretung in Deutschland – Transparenz politischer Werbung
  • BMEL – Lebensmittelwerbung für Kinder
  • Netzpolitik – Digital Fairness Act
  • e-Recht24 – Testimonials und Kundenwerbung

    1. Werbung – Auftrag im Sinne der AGB
    Ein „Auftrag“ im Sinne dieser AGB ist ein Vertrag über die Schaltung von Online-Werbung. Hierunter fällt die Veröffentlichung von für das Internet gestalteten Werbemitteln auf den Webseiten der "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG". Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers finden selbst dann keine Anwendung, wenn die "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Der Auftrag gilt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die rechtsvertretende Gesellschaft der "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" als angenommen, sofern kein anderer früherer Vertragsschluss nachweislich erfolgt ist. Die rechtsvertretende Gesellschaft ist die SCANDIC TRUST GROUP LLC, E-Mail: [email protected].

    2. Werbung – Platzierung der Werbemittel
    Die Platzierung der Werbemittel erfolgt nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers. Voraussetzung ist die rechtzeitige Bereitstellung des Werbematerials. Die genauen Bedingungen sind schriftlich festzuhalten und von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.

    3. Werbung – Schaltungen und Ablehnung
    Die "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" behält sich vor, Aufträge oder einzelne Schaltungen innerhalb von Rahmenvereinbarungen abzulehnen, wenn deren Inhalt, Herkunft oder technische Form gegen geltendes Recht, behördliche Bestimmungen, die guten Sitten oder branchenübliche Standards verstoßen oder aus anderen Gründen unzumutbar sind. Bereits bestätigte Aufträge können zurückgezogen werden, wenn nachträglich Gründe bekannt werden, die zur Ablehnung berechtigt hätten. Ein nicht als Werbung erkennbares Werbemittel wird von der "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" deutlich als „Anzeige“ gekennzeichnet.

    4. Werbung – Technische Vorgaben
    Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung technisch einwandfreier Werbemittel verantwortlich, die den Vorgaben der "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" entsprechen. Bei erkennbar ungeeigneten Werbemitteln hat der Auftraggeber nach Aufforderung unverzüglich Ersatz zu liefern. Die "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" ist nicht verpflichtet, Werbemittel inhaltlich oder rechtlich zu überprüfen. Kosten für die Herstellung der Werbemittel oder notwendige Anpassungen trägt der Auftraggeber. Bei erst während der Schaltung erkennbaren Mängeln entstehen dem Auftraggeber keine Ansprüche. Werbemittel werden nur auf ausdrücklichen Wunsch zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet zehn Tage nach der letzten Schaltung.

    5. Werbung – Nacherfüllung
    Ist die von der "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" ausgestrahlte Werbung mangelhaft und zu vertreten, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch eine mangelfreie Ersatzschaltung, soweit der Werbezweck beeinträchtigt ist. Erfolgt diese nicht in angemessener Frist oder ist auch die Ersatzschaltung mangelhaft, kann der Auftraggeber bei Einzelschaltungen die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Rahmenverträgen ist lediglich eine Minderung im Umfang der mangelhaften Teilleistung möglich.

    6. Werbung – Rechte, Verwertungsrechte, Ansprüche
    Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle erforderlichen Nutzungsrechte an der geschalteten Werbung besitzt und stellt die "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" von Ansprüchen Dritter frei. Sofern die "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" im Auftrag des Kunden Werbung konzipiert, gestaltet und umsetzt, bleiben die entstehenden Rechte bei der "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG". Diese räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für die Online-Schaltung ein. Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ansprüche aus mangelhafter Schaltung verjähren für Unternehmer nach einem Jahr, für Verbraucher nach zwei Jahren.

    7. Werbung – Haftung
    Die "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt.

    8. Werbung – Zahlungsweise
    Rechnungen werden, sofern keine Vorauszahlung vereinbart ist, sofort fällig. Die Preise ergeben sich aus der gültigen Preisliste oder dem jeweiligen Online-Werbevertrag. Änderungen gesetzlicher Vorschriften gelten sofort auch für laufende Aufträge. Die Vergütung ist mit Schaltung fällig, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsfristen oder Vorauszahlungen vereinbart sind. Nachlässe sind an die Einhaltung der vereinbarten Anzeigenmenge und Zeitrahmen gebunden. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine Nachberechnung.

    Werbeleistungen sind vorab an die SCANDIC ASSETS FZCO, Dubai Silicon Oasis DDP, Building A1/A2, Dubai — 342001 - Vereinigte Arabische Emirate, zu zahlen. Eine Rückerstattung bei Stornierung erfolgt nach Leistungsbeginn nicht.

    9. Werbung – Zahlungsverzug
    Bei Zahlungsverzug ist die "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen (gegenüber Unternehmen 12 % p. a., ansonsten 6 % p. a. über dem Basiszinssatz). Bei Kenntnis von Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers kann die "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" Vorauszahlungen, sofortige Zahlung rückständiger Beträge oder Sicherheitsleistungen verlangen und Schaltungen ablehnen oder vom Vertrag zurücktreten.

    10. Werbung – Höhere Gewalt
    Ereignisse wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen, Betriebsstörungen oder vergleichbare Umstände entbinden die "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" von ihrer Leistungspflicht. Nach Wegfall des Ereignisses werden die Schaltungen unverzüglich nachgeholt oder die "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" tritt teilweise oder vollständig vom Vertrag zurück. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

    11. Werbung – Hinweis AGB
    Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird ausdrücklich hingewiesen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirtschaftlich und rechtlich möglichst ähnliche wirksame Regelung zu ersetzen.

    12. Werbung – Widerrufsrecht
    (1) Der Nutzer kann seine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.

    (2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Eine Rückerstattung gezahlter Entgelte erfolgt nicht, wenn bereits mit der Leistungserbringung begonnen wurde.

    (3) Das Widerrufsrecht entfällt, wenn die "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" mit der vertragsgemäßen Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat, was durch die Bestätigung und Freigabe der Werbeleistung durch den Auftraggeber erfolgt.

    Widerruf an:
    "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG"
    c/o Ein Departement der Media-Division von:
    SCANDIC ASSETS FZCO
    Dubai Silicon Oasis DDP
    Building A1/A2
    Dubai — 342001
    Vereinigte Arabische Emirate
    E-Mail: [email protected]

    13. Postanschrift
    "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG"
    c/o Ein Departement der Media-Division von:
    SCANDIC ASSETS FZCO
    Dubai Silicon Oasis DDP
    Building A1/A2
    Dubai — 342001
    Vereinigte Arabische Emirate
    E-Mail: [email protected]

    14. Datensicherung
    Aspectra (Schweiz) und Iron Mountain (USA)

    15. Technische Systeme
    Serverstandorte in den USA (u. a. Minnesota) mit hochsicheren Systemen (IBM, SunFire, ProLiant, Citrix Firewalls, Silicon Graphics). Betriebssysteme: Solaris 10, 64-Bit, u. a. abgesichert nach Common Criteria EAL7.

    16. Informationen und Hintergründe zu Daten und Zahlen
  • Page Impressions (PIs), Visits und Visitors sind Kennzahlen zur Bewertung der Reichweite und Nutzung.
  • Weitere Kennzahlen wie PIs pro Seite, pro Bereich, pro Parameter oder pro Visitor helfen bei der Bewertung der Qualität und Relevanz der Website und deren Inhalte.
  • Performance-Kennzahlen (z. B. Seitenabrufe pro Stunde) dienen zur Ermittlung der Nutzungsgewohnheiten (Prime Time) der Besucher.

    17. Werbung – Buchungsmöglichkeiten und Preise

    Schaltung von Werbung auf: https://www.BerlinerBoersenZeitung.de /.com /.net /.info /.eu /.org und weitere TLDs
    Mindestbuchungsvolumen: 5.500 Euro (zzgl. Der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer).

    Suchbegriff-spezifische Textanzeigen, SEO-Maßnahmen, Branding- oder Performance-Kampagnen sowie Re-Targeting und Behavioral-Targeting sind möglich.

    18. Premiumfelder
  1. Rotationen auf thematisch passenden Servern (z. B. Finanzen, Auto, Computer, Telekommunikation)
  2. Rotation über alle von der "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" vermarkteten Websites
  3. Zusätzlicher Reminder-Button (160 x 50 Pixel): TKP 5 Euro
  4. Diverse Kombinationen auf Anfrage möglich
  5. Werbeformen entsprechen den UAP-Spezifikationen (u. a. farbliche Markierung, Medium Rectangle, Streaming-Format, Breitband-Targeting)


Preise in Euro, zzgl. gesetzlich in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer (MwSt.)

Volumenrabatte pro Kalenderjahr:

  • ab 15.000 Euro: 2,5 %
  • ab 50.000 Euro: 5 %
  • ab 100.000 Euro: 10 %
  • ab 150.000 Euro: 15 %
  • ab 250.000 Euro: 20 %
  • ab 500.000 Euro: 25 %

    20. Zahlungsbedingungen

    Grundlage für die Abrechnung ist das Media-Reporting der "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG". Reklamationen sind während der laufenden Kampagne geltend zu machen. Nachträgliche Beanstandungen nach Endreporting werden nicht berücksichtigt. Bei Auftragserteilung über Agenturen wird eine AE-Provision von 10 % gewährt.

    21. Werbemöglichkeiten (Auswahl)
  • Fullbanner Rotation
  • Super Banner
  • Layer/DHTML/FlashPopUp
  • PopUnder
  • Contant Ad
  • Skyscraper
  • Newsticker
  • AdBar
  • Page Peel
  • Interstitial
  • Superstitial

    22. Auftraggeber
    Als Auftraggeber gilt jede Person, Firma oder Organisation, die Dienstleistungen oder Produkte der "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" in Anspruch nimmt. Der Auftraggeber schließt hierzu einen Vertrag mit "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG", vertreten durch die SCANDIC TRUST GROUP LLC, E-Mail: [email protected], ab.

    23. Anlagen
    Anlagen zu Serviceverträgen können technische oder verfahrenstechnische Details, Leistungsbeschreibungen, Produktinformationen und Preislisten enthalten.

    24. Vertragspartei
    Vertragsparteien sind der Auftraggeber und die "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG" (vertreten durch die: SCANDIC TRUST GROUP LLC).

    25. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine möglichst wirtschaftlich vergleichbare, wirksame Bestimmung.

    26. Erfüllungsort – Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dubai (Vereinigte Arabische Emirate).

Für Rückfragen zum Thema Werbung kontaktieren Sie bitte: [email protected]

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ihre "BERLINER BÖRSEN ZEITUNG"

Stand: 01. Januar 2026