Berliner Boersenzeitung - Deutscher Verdächtiger in Fall Maddie ist frei - muss aber Fußfessel tragen

EUR -
AED 4.250593
AFN 72.324867
ALL 95.930454
AMD 436.637368
ANG 2.071496
AOA 1061.158156
ARS 1617.145032
AUD 1.665045
AWG 2.085575
AZN 1.971949
BAM 1.953338
BBD 2.331262
BDT 142.030979
BGN 1.978023
BHD 0.436948
BIF 3434.010038
BMD 1.157206
BND 1.481046
BOB 8.015931
BRL 6.108085
BSD 1.157441
BTN 108.457108
BWP 15.860489
BYN 3.42671
BYR 22681.245746
BZD 2.327966
CAD 1.594856
CDF 2635.536793
CHF 0.916224
CLF 0.026909
CLP 1062.52355
CNY 7.976273
CNH 7.986744
COP 4289.833615
CRC 539.324876
CUC 1.157206
CUP 30.66597
CVE 110.368555
CZK 24.458023
DJF 205.658378
DKK 7.472359
DOP 69.287759
DZD 153.613393
EGP 60.854389
ERN 17.358096
ETB 182.115406
FJD 2.576756
FKP 0.864491
GBP 0.865538
GEL 3.141849
GGP 0.864491
GHS 12.61934
GIP 0.864491
GMD 84.47616
GNF 10160.272133
GTQ 8.863828
GYD 242.250938
HKD 9.056587
HNL 30.689286
HRK 7.538506
HTG 151.770015
HUF 391.574297
IDR 19578.775346
ILS 3.616675
IMP 0.864491
INR 108.945427
IQD 1515.940404
IRR 1521784.29691
ISK 143.783137
JEP 0.864491
JMD 182.659769
JOD 0.820422
JPY 184.13698
KES 149.857154
KGS 101.195963
KHR 4646.183459
KMF 491.81255
KPW 1041.452386
KRW 1737.904695
KWD 0.354834
KYD 0.964613
KZT 558.775699
LAK 24937.798398
LBP 103627.834229
LKR 363.834554
LRD 212.461728
LSL 19.499067
LTL 3.41693
LVL 0.699982
LYD 7.400305
MAD 10.833822
MDL 20.245095
MGA 4819.76486
MKD 61.649193
MMK 2429.704088
MNT 4130.036574
MOP 9.328386
MRU 46.41584
MUR 56.923438
MVR 17.878826
MWK 2010.068175
MXN 20.624886
MYR 4.578484
MZN 73.94226
NAD 19.464141
NGN 1596.824364
NIO 42.492237
NOK 11.24966
NPR 173.52728
NZD 1.994342
OMR 0.444953
PAB 1.157441
PEN 4.018968
PGK 4.982357
PHP 69.517947
PKR 323.150002
PLN 4.277843
PYG 7552.480583
QAR 4.216841
RON 5.09437
RSD 117.422922
RUB 93.154734
RWF 1689.521367
SAR 4.343819
SBD 9.317499
SCR 16.673401
SDG 695.480938
SEK 10.833142
SGD 1.482144
SHP 0.868205
SLE 28.409612
SLL 24266.052459
SOS 661.347025
SRD 43.210374
STD 23951.836413
STN 25.030375
SVC 10.128234
SYP 128.423928
SZL 19.499125
THB 37.8852
TJS 11.106389
TMT 4.050222
TND 3.361709
TOP 2.786275
TRY 51.314926
TTD 7.864156
TWD 36.992649
TZS 2974.020449
UAH 50.834846
UGX 4334.536595
USD 1.157206
UYU 47.170545
UZS 14123.703968
VES 528.269768
VND 30500.489496
VUV 138.237827
WST 3.181015
XAF 655.134076
XAG 0.016648
XAU 0.000264
XCD 3.127408
XCG 2.086089
XDR 0.814857
XOF 657.873131
XPF 119.331742
YER 276.167476
ZAR 19.76026
ZMK 10416.242604
ZMW 21.90539
ZWL 372.619994
  • MDAX

    -104.2500

    28125.11

    -0.37%

  • Euro STOXX 50

    6.9700

    5581.29

    +0.12%

  • DAX

    -16.9500

    22636.91

    -0.07%

  • TecDAX

    -19.0500

    3416.31

    -0.56%

  • Goldpreis

    12.9000

    4420.2

    +0.29%

  • SDAX

    54.2800

    16517.29

    +0.33%

  • EUR/USD

    -0.0028

    1.1589

    -0.24%

Deutscher Verdächtiger in Fall Maddie ist frei - muss aber Fußfessel tragen
Deutscher Verdächtiger in Fall Maddie ist frei - muss aber Fußfessel tragen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP

Deutscher Verdächtiger in Fall Maddie ist frei - muss aber Fußfessel tragen

Nach mehreren Jahren in Haft ist der deutsche Verdächtige im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann wieder frei. Nach Verbüßung einer Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung wurde Christian B. am Mittwoch planmäßig aus der Justizvollzugsanstalt im niedersächsischen Sehnde entlassen, wie Sprecher des Gefängnisses und der Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigten. Laut Staatsanwaltschaft trägt der 48-Jährige aber eine elektronische Fußfessel zur Aufenthaltsbestimmung.

Textgröße:

Das Landgericht Braunschweig verurteilte den mehrfach unter anderem wegen Sexualdelikten vorbestraften B. 2019 wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Touristin in Portugal im Jahr 2005, was später rechtskräftig wurde. Im vergangenen Jahr sprach das Gericht ihn in einem weiteren Prozess um mehrere mutmaßliche Vergewaltigungen in Portugal frei. Mit dem Fall Maddie hatte allerdings keines dieser Strafverfahren zu tun.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stuft B. allerdings als Verdächtigen im Fall des Verschwindens von Maddie ein. Entsprechende Ermittlungen gegen ihn gab sie 2020 bekannt. Trotz intensiver Nachforschungen, darunter neuerliche Suchaktionen nach Beweismitteln in Portugal, mündeten diese bisher jedoch nicht in einer Anklage. Auch ein Untersuchungshaftbefehl gegen B. besteht nicht. Dessen Rechtsanwalt beklagt eine "mediale Vorverurteilungskampagne".

Nach Angaben eines Sprechers der Justizvollzugsanstalt wurde B. exakt um 09.15 Uhr entlassen. Anschließend verließ dieser das Gefängnis im Auto seines Anwalts, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP berichtete. Begleitet wurde das Fahrzeug von zwei Polizeiwagen. Vor der Haftanstalt nahe Hannover warteten zahlreiche Journalisten aus dem In- und Ausland.

Grundsätzlich ist B. nach der Haftentlassung ein freier Mann. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig gelten für ihn jedoch gerichtliche angeordnete Auflagen. Er muss im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht für fünf Jahre eine elektronische Fußfessel tragen, damit die Behörden seinen Aufenthaltsort ermitteln können. Außerdem muss er jeden Wechsel seines Wohn- und Aufenthaltsorts vorab von einem Gericht genehmigen lassen.

Darüber hinaus erhält B. einen Bewährungshelfer, bei dem er sich mindestens einmal im Monat melden muss. Bei Verstößen gegen die Auflagen drohen ihm laut Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Gefängnis. Sein Anwalt kündigte gegenüber Medien bereits an, bei Gericht Beschwerde gegen die im Rahmen der Führungsaufsicht verhängten Maßnahmen einzulegen.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hält B. nach eigenen Angaben weiterhin für gefährlich. Sie beruft sich auf Feststellungen eines psychiatrischen Gutachters im letzten gegen B. geführten Prozess. Dieser sagte aus, er rechne aufgrund dessen Hangs zu schweren Straftaten mit weiteren Verbrechen.

B. hatte deutschen Ermittlern zufolge früher zeitweise in Portugal gelebt, um dort Gelegenheitsjobs nachzugehen sowie Einbrüche in Hotels und Ferienanlagen zu begehen. Während dieser Zeiten soll er auch die Vergewaltigungen begangen haben, deretwegen er angeklagt und teilweise verurteilt wurde. B. wohnte früher außerdem zeitweise unter anderem in Braunschweig, deshalb waren Staatsanwaltschaft und Gerichte dort zuletzt für seinen Fall zuständig.

Die kleine Maddie war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Ferienwohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage in Praia da Luz an der portugiesischen Algarveküste verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter jahrelanger internationaler Fahndung und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern fehlt von dem Mädchen weiter jede Spur. B. ist nach aktuellem Stand der einzige konkrete Verdächtige, entsprechend groß ist auch international das Interesse an ihm.

Nach seiner Haftentlassung wurde B. einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge am Mittwoch in Begleitung seines Rechtsanwalts an einem Schnellrestaurant in Niedersachsen gesichtet, die Zeitung veröffentlichte entsprechende Fotos. Zu den weiteren Plänen des Entlassenen ist öffentlich nichts bekannt. Sein Anwalt wollte sich mit Blick auf dessen Privatsphäre vor der Entlassung nicht äußern. Es gebe auch ein Konzept zu dessen Schutz, sagte er Medien.

Weiteren Berichten zufolge zogen die Behörden vor der Haftentlassung den Reisepass von B. ein, was mögliche Reisen ins außereuropäische Ausland verhindern könnte. Entsprechend berichtete der "Spiegel". Eine offizielle Bestätigung von Behördenseite dafür gab es zunächst allerdings nicht.

(B.Hartmann--BBZ)