Berliner Boersenzeitung - Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen

EUR -
AED 4.256969
AFN 73.026624
ALL 95.949668
AMD 436.29849
ANG 2.074968
AOA 1062.937298
ARS 1612.956254
AUD 1.648622
AWG 2.089361
AZN 1.97515
BAM 1.955793
BBD 2.330592
BDT 141.989509
BGN 1.981339
BHD 0.433598
BIF 3425.188147
BMD 1.159146
BND 1.479895
BOB 7.995972
BRL 6.159011
BSD 1.157196
BTN 108.180626
BWP 15.778945
BYN 3.510788
BYR 22719.261378
BZD 2.327292
CAD 1.591102
CDF 2637.057544
CHF 0.91272
CLF 0.027244
CLP 1075.745893
CNY 7.982348
CNH 8.005172
COP 4253.385281
CRC 540.49813
CUC 1.159146
CUP 30.717369
CVE 110.264618
CZK 24.515015
DJF 206.059287
DKK 7.48519
DOP 68.689762
DZD 151.885474
EGP 59.995792
ERN 17.38719
ETB 182.369469
FJD 2.566871
FKP 0.87126
GBP 0.867852
GEL 3.147128
GGP 0.87126
GHS 12.613956
GIP 0.87126
GMD 85.201694
GNF 10142.964899
GTQ 8.863969
GYD 242.099162
HKD 9.082199
HNL 30.628894
HRK 7.547552
HTG 151.809475
HUF 393.739159
IDR 19654.711213
ILS 3.60393
IMP 0.87126
INR 108.60329
IQD 1515.894754
IRR 1525001.44174
ISK 144.047519
JEP 0.87126
JMD 181.799371
JOD 0.82188
JPY 184.596363
KES 149.909481
KGS 101.364887
KHR 4623.983998
KMF 494.955743
KPW 1043.080849
KRW 1745.152688
KWD 0.35536
KYD 0.964297
KZT 556.328075
LAK 24848.914008
LBP 103633.441366
LKR 360.978751
LRD 211.759267
LSL 19.520632
LTL 3.422657
LVL 0.701156
LYD 7.407974
MAD 10.813063
MDL 20.15193
MGA 4824.983303
MKD 61.639787
MMK 2434.137979
MNT 4156.167228
MOP 9.340468
MRU 46.32084
MUR 53.912319
MVR 17.920835
MWK 2006.593056
MXN 20.746631
MYR 4.565921
MZN 74.073751
NAD 19.520632
NGN 1572.092184
NIO 42.579853
NOK 11.093021
NPR 173.089401
NZD 1.981616
OMR 0.445696
PAB 1.157196
PEN 4.000686
PGK 4.994983
PHP 69.723065
PKR 323.078682
PLN 4.282755
PYG 7557.973845
QAR 4.231485
RON 5.101986
RSD 117.449594
RUB 97.499663
RWF 1683.694173
SAR 4.352195
SBD 9.33305
SCR 15.877645
SDG 696.647132
SEK 10.831104
SGD 1.486609
SHP 0.86966
SLE 28.486057
SLL 24306.724357
SOS 661.297712
SRD 43.45349
STD 23991.981659
STN 24.499915
SVC 10.124965
SYP 128.128397
SZL 19.526932
THB 38.14522
TJS 11.114462
TMT 4.068602
TND 3.417588
TOP 2.790945
TRY 51.295112
TTD 7.850973
TWD 37.135217
TZS 3008.589588
UAH 50.693025
UGX 4373.984863
USD 1.159146
UYU 46.629839
UZS 14107.951178
VES 527.05282
VND 30499.449254
VUV 138.346896
WST 3.161587
XAF 655.95473
XAG 0.017031
XAU 0.000257
XCD 3.13265
XCG 2.085493
XDR 0.815797
XOF 655.95473
XPF 119.331742
YER 276.576393
ZAR 19.853262
ZMK 10433.709028
ZMW 22.593922
ZWL 373.244535
  • Euro STOXX 50

    -112.5500

    5501.28

    -2.05%

  • SDAX

    -179.9500

    16197.98

    -1.11%

  • MDAX

    -626.8000

    27796.28

    -2.25%

  • TecDAX

    -51.3100

    3420.18

    -1.5%

  • DAX

    -459.3700

    22380.19

    -2.05%

  • Goldpreis

    -30.8000

    4574.9

    -0.67%

  • EUR/USD

    -0.0014

    1.1575

    -0.12%

Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen
Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen / Foto: ERNESTO BENAVIDES - AFP/Archiv

Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen

Zehn Morde und 27 Mordversuche: Ein ehemaliger Krankenpfleger ist am Mittwoch in Aachen wegen einer Tötungsserie an hilflosen Palliativpatienten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Aachener Landgericht sprach den 44-Jährigen unter anderem des zehnfachen Mordes schuldig. Das "zynische Verhalten" des Angeklagten während des Prozesses habe den Hinterbliebenen wie auch dem Gericht "einiges abverlangt", sagte der Vorsitzende Richter Markus Vogt am Ende der mehr als zweistündigen Urteilsbegründung.

Textgröße:

Die Taten hatte der Angeklagte demnach zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 in einem Krankenhaus in Würselen bei Aachen begangen. Der Pfleger habe den oftmals hochbetagten und pflegeaufwändigen Patienten "nach eigenem Gutdünken Medikamente" gespritzt, vor allem das Beruhigungsmittel Midazolam, sagte Vogt. Die Taten geschahen während der Nachtschichten, als der Pfleger zumeist allein Dienst hatte und unbeobachtet war.

Der Angeklagte habe sich "selbst als befugt" gesehen, zu entscheiden, "ob ein Weiterleben eines Patienten sinnvoll war", sagte Vogt. Dabei habe der 44-Jährige nicht aus Mitleid gehandelt. Stattdessen habe er das Leiden der Patienten als Störung seines eigenen Wohlbefindens und Ordnungssinns wahrgenommen. Der mögliche Tod der Patienten sei ihm "gleichgültig" gewesen.

Vogt zeichnete das Bild eines narzisstisch gestörten Angeklagten, der zu echter Empathie unfähig sei. Bei seiner Arbeit habe der Pfleger "schnell und häufig gekränkt" auf vermeintlich unfaire Behandlung reagiert. Außerdem habe er sich aufgrund seiner Fachkenntnisse "durchgehend verkannt und unterschätzt" gefühlt. Die fachliche Autorität von Ärzten habe er "nicht anerkannt", sagte Vogt.

Wenn Patienten starben, habe der Angeklagte dies "als durchaus gewünschten Verlauf" empfunden. So habe dieser selbst während des Prozesses geäußert, dass er einen "hervorragenden Job" gemacht habe, wenn Patienten ruhig eingeschlafen seien. Er wollte seine Taten demnach auch als Vorbild für andere Pfleger verstanden wissen.

Dabei sei es ihm nicht in erster Linie um den Tod der Patienten gegangen, diesen habe er aber billigend in Kauf genommen, betonte Vogt. Der Angeklagte zielte darauf, dass Patienten friedlich einschliefen, wenn ihm ihr Leben nicht mehr als sinnvoll erschien – und dass er selbst "vom Zustand der Patienten nicht gestört wurde", wie Vogt sagte.

Die Medikamentengabe als solche räumte der 44-Jährige überwiegend ein. Er bestritt jedoch eine Tötungsabsicht. Er habe nur das Leiden der Patienten lindern wollen, indem er ihnen die Möglichkeit gegeben habe, ruhig zu schlafen.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Vogt sprach von "unwahren Schutzbehauptungen". Aufgrund seiner Fachkenntnisse sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass die Verabreichung der Medikamente tödlich wirken konnte. Auch die "zynischen Äußerungen" des Angeklagten über das Leid der Patienten und die Herabwürdigung der Opfer während des Prozesses bewiesen demnach sein fehlendes Mitleid. Unter anderem habe der Angeklagte nach dem Tod mehrerer Patienten geäußert, er habe "einen Lauf".

Dabei äußerte sich Vogt auch über Versäumnisse in der Klinik. Dort habe ein Klima geherrscht, das dem Treiben des Angeklagten "keinerlei Einhalt" geboten habe, obwohl Vorgesetzten die erhöhten Sterbezahlen aufgefallen seien. Im Mai 2024 hatten Kolleginnen des Pflegers aufgrund eines Verdachts Medikamente gezählt und dabei Fehlbestände festgestellt. Daraufhin wurde der Pfleger vom Dienst freigestellt. Im Sommer 2024 wurde er festgenommen.

Die Anklage forderte in ihrem Schlussplädoyer eine lebenslange Haftstrafe wegen 13 Morden und 24 Mordversuchen sowie eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und ein lebenslanges Berufsverbot. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch.

Rechtlich ging das Gericht in allen Fällen vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus, in vielen Fällen zudem auch von Heimtücke. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest und verhängte ein lebenslanges Berufsverbot in Pflegeberufen. Der Prozess lief seit März.

Es könnte nicht der letzte Prozess gegen den Pfleger gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Aachen prüft nach Angaben einer Sprecherin weitere Todesfälle, dazu wurden auch Leichen exhumiert. Demnach soll es nach derzeitigem Stand zu einer weiteren Anklageerhebung kommen.

(S.G.Stein--BBZ)