Berliner Boersenzeitung - Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen

EUR -
AED 4.302266
AFN 77.643848
ALL 96.397458
AMD 446.809783
ANG 2.097425
AOA 1074.24869
ARS 1699.505688
AUD 1.773092
AWG 2.108667
AZN 1.993804
BAM 1.954093
BBD 2.35868
BDT 143.216146
BGN 1.955942
BHD 0.441655
BIF 3462.335315
BMD 1.171482
BND 1.511999
BOB 8.092002
BRL 6.484853
BSD 1.171097
BTN 105.657725
BWP 15.475749
BYN 3.435958
BYR 22961.045207
BZD 2.355283
CAD 1.615479
CDF 2652.234554
CHF 0.931916
CLF 0.027209
CLP 1067.384
CNY 8.248697
CNH 8.24233
COP 4526.266325
CRC 583.502856
CUC 1.171482
CUP 31.04427
CVE 110.169725
CZK 24.376957
DJF 208.541433
DKK 7.471097
DOP 73.587304
DZD 151.620178
EGP 55.746369
ERN 17.572228
ETB 182.12795
FJD 2.675313
FKP 0.875067
GBP 0.875919
GEL 3.151672
GGP 0.875067
GHS 13.467353
GIP 0.875067
GMD 86.099164
GNF 10238.276996
GTQ 8.969167
GYD 245.008116
HKD 9.116068
HNL 30.845588
HRK 7.536731
HTG 153.378013
HUF 387.739405
IDR 19612.129904
ILS 3.761552
IMP 0.875067
INR 105.648919
IQD 1534.073328
IRR 49348.675406
ISK 147.595008
JEP 0.875067
JMD 187.380352
JOD 0.830603
JPY 183.824841
KES 151.006678
KGS 102.44601
KHR 4689.96412
KMF 493.193649
KPW 1054.31666
KRW 1732.100464
KWD 0.359938
KYD 0.975856
KZT 604.220047
LAK 25360.284816
LBP 104869.503669
LKR 362.33974
LRD 207.278975
LSL 19.635487
LTL 3.459081
LVL 0.708617
LYD 6.347565
MAD 10.733518
MDL 19.750089
MGA 5266.512935
MKD 61.566647
MMK 2459.915027
MNT 4160.41214
MOP 9.386083
MRU 46.74917
MUR 54.063282
MVR 18.111175
MWK 2030.669871
MXN 21.113127
MYR 4.774946
MZN 74.869094
NAD 19.635403
NGN 1706.743666
NIO 43.093101
NOK 11.927876
NPR 169.055244
NZD 2.037131
OMR 0.450438
PAB 1.171087
PEN 3.94299
PGK 5.047699
PHP 68.81637
PKR 328.134429
PLN 4.209732
PYG 7818.30544
QAR 4.270607
RON 5.090791
RSD 117.394844
RUB 94.424671
RWF 1705.047301
SAR 4.394132
SBD 9.536
SCR 17.437921
SDG 704.648343
SEK 10.9071
SGD 1.513666
SHP 0.878915
SLE 28.233413
SLL 24565.393959
SOS 668.130753
SRD 45.31062
STD 24247.310082
STN 24.479144
SVC 10.247138
SYP 12953.201095
SZL 19.641182
THB 36.85423
TJS 10.814655
TMT 4.111901
TND 3.42304
TOP 2.820648
TRY 50.151027
TTD 7.946162
TWD 36.956735
TZS 2922.847348
UAH 49.463357
UGX 4183.382196
USD 1.171482
UYU 45.889923
UZS 14122.786564
VES 327.093443
VND 30824.617449
VUV 142.217966
WST 3.267688
XAF 655.398601
XAG 0.017797
XAU 0.000271
XCD 3.165988
XCG 2.110584
XDR 0.815102
XOF 655.395806
XPF 119.331742
YER 279.339402
ZAR 19.64118
ZMK 10544.718688
ZMW 26.642187
ZWL 377.216693
  • Euro STOXX 50

    7.7400

    5749.45

    +0.13%

  • TecDAX

    -0.8300

    3556.99

    -0.02%

  • EUR/USD

    -0.0014

    1.1715

    -0.12%

  • DAX

    49.3400

    24248.84

    +0.2%

  • MDAX

    41.4700

    30322.65

    +0.14%

  • Goldpreis

    -10.2000

    4354.3

    -0.23%

  • SDAX

    -32.2400

    16742.91

    -0.19%

Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen
Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen / Foto: ERNESTO BENAVIDES - AFP/Archiv

Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen

Zehn Morde und 27 Mordversuche: Ein ehemaliger Krankenpfleger ist am Mittwoch in Aachen wegen einer Tötungsserie an hilflosen Palliativpatienten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Aachener Landgericht sprach den 44-Jährigen unter anderem des zehnfachen Mordes schuldig. Das "zynische Verhalten" des Angeklagten während des Prozesses habe den Hinterbliebenen wie auch dem Gericht "einiges abverlangt", sagte der Vorsitzende Richter Markus Vogt am Ende der mehr als zweistündigen Urteilsbegründung.

Textgröße:

Die Taten hatte der Angeklagte demnach zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 in einem Krankenhaus in Würselen bei Aachen begangen. Der Pfleger habe den oftmals hochbetagten und pflegeaufwändigen Patienten "nach eigenem Gutdünken Medikamente" gespritzt, vor allem das Beruhigungsmittel Midazolam, sagte Vogt. Die Taten geschahen während der Nachtschichten, als der Pfleger zumeist allein Dienst hatte und unbeobachtet war.

Der Angeklagte habe sich "selbst als befugt" gesehen, zu entscheiden, "ob ein Weiterleben eines Patienten sinnvoll war", sagte Vogt. Dabei habe der 44-Jährige nicht aus Mitleid gehandelt. Stattdessen habe er das Leiden der Patienten als Störung seines eigenen Wohlbefindens und Ordnungssinns wahrgenommen. Der mögliche Tod der Patienten sei ihm "gleichgültig" gewesen.

Vogt zeichnete das Bild eines narzisstisch gestörten Angeklagten, der zu echter Empathie unfähig sei. Bei seiner Arbeit habe der Pfleger "schnell und häufig gekränkt" auf vermeintlich unfaire Behandlung reagiert. Außerdem habe er sich aufgrund seiner Fachkenntnisse "durchgehend verkannt und unterschätzt" gefühlt. Die fachliche Autorität von Ärzten habe er "nicht anerkannt", sagte Vogt.

Wenn Patienten starben, habe der Angeklagte dies "als durchaus gewünschten Verlauf" empfunden. So habe dieser selbst während des Prozesses geäußert, dass er einen "hervorragenden Job" gemacht habe, wenn Patienten ruhig eingeschlafen seien. Er wollte seine Taten demnach auch als Vorbild für andere Pfleger verstanden wissen.

Dabei sei es ihm nicht in erster Linie um den Tod der Patienten gegangen, diesen habe er aber billigend in Kauf genommen, betonte Vogt. Der Angeklagte zielte darauf, dass Patienten friedlich einschliefen, wenn ihm ihr Leben nicht mehr als sinnvoll erschien – und dass er selbst "vom Zustand der Patienten nicht gestört wurde", wie Vogt sagte.

Die Medikamentengabe als solche räumte der 44-Jährige überwiegend ein. Er bestritt jedoch eine Tötungsabsicht. Er habe nur das Leiden der Patienten lindern wollen, indem er ihnen die Möglichkeit gegeben habe, ruhig zu schlafen.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Vogt sprach von "unwahren Schutzbehauptungen". Aufgrund seiner Fachkenntnisse sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass die Verabreichung der Medikamente tödlich wirken konnte. Auch die "zynischen Äußerungen" des Angeklagten über das Leid der Patienten und die Herabwürdigung der Opfer während des Prozesses bewiesen demnach sein fehlendes Mitleid. Unter anderem habe der Angeklagte nach dem Tod mehrerer Patienten geäußert, er habe "einen Lauf".

Dabei äußerte sich Vogt auch über Versäumnisse in der Klinik. Dort habe ein Klima geherrscht, das dem Treiben des Angeklagten "keinerlei Einhalt" geboten habe, obwohl Vorgesetzten die erhöhten Sterbezahlen aufgefallen seien. Im Mai 2024 hatten Kolleginnen des Pflegers aufgrund eines Verdachts Medikamente gezählt und dabei Fehlbestände festgestellt. Daraufhin wurde der Pfleger vom Dienst freigestellt. Im Sommer 2024 wurde er festgenommen.

Die Anklage forderte in ihrem Schlussplädoyer eine lebenslange Haftstrafe wegen 13 Morden und 24 Mordversuchen sowie eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und ein lebenslanges Berufsverbot. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch.

Rechtlich ging das Gericht in allen Fällen vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus, in vielen Fällen zudem auch von Heimtücke. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest und verhängte ein lebenslanges Berufsverbot in Pflegeberufen. Der Prozess lief seit März.

Es könnte nicht der letzte Prozess gegen den Pfleger gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Aachen prüft nach Angaben einer Sprecherin weitere Todesfälle, dazu wurden auch Leichen exhumiert. Demnach soll es nach derzeitigem Stand zu einer weiteren Anklageerhebung kommen.

(S.G.Stein--BBZ)