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In einem Diesel-Rechtsstreit von Aktionären mit dem Autobauer Porsche wird der Europäische Gerichtshof aktiv. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) legte den europäischen Richterinnen und Richtern in Luxemburg Fragen zur Auslegung der Marktmissbrauchslinie vor, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. In dem Streit geht es darum, ob die Volkswagen-Tochter Porsche den Kapitalmarkt früh genug über Informationen zu den Vorgängen bei VW informierte. (Az. II ZB 9/23)
Bei VW und seinen Tochterunternehmen waren mit Hilfe einer Betrugssoftware Abgaswerte bei Millionen Dieselfahrzeugen manipuliert worden. Der Skandal war im Herbst 2015 aufgeflogen. In dem Musterverfahren klagt unter anderem ein britischer Pensionsfonds auf Schadenersatz.
Der BGH will vom Europäischen Gerichtshof unter anderem wissen, wann Porsche Insiderinformation hätte veröffentlichen müssen. Zum Zeitpunkt des Abgasskandals gab es zwei Vorstandsmitglieder, die sowohl bei VW als auch bei Porsche arbeiteten. Den Beschluss darüber, dem EuGH Fragen vorzulegen, fällte der BGH bereits im November. Er wurde am Mittwoch bekannt gemacht. Wann der EuGH antwortet, ist noch nicht bekannt.
(T.Renner--BBZ)