Berliner Boersenzeitung - Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme

EUR -
AED 4.333813
AFN 76.694218
ALL 96.458833
AMD 446.314032
ANG 2.112139
AOA 1081.980314
ARS 1707.917161
AUD 1.690045
AWG 2.126794
AZN 2.003739
BAM 1.952934
BBD 2.375244
BDT 144.108487
BGN 1.981511
BHD 0.44482
BIF 3480.691272
BMD 1.179913
BND 1.500298
BOB 8.149074
BRL 6.203154
BSD 1.179284
BTN 106.725812
BWP 15.530272
BYN 3.367657
BYR 23126.298749
BZD 2.371789
CAD 1.613112
CDF 2595.809277
CHF 0.916244
CLF 0.025684
CLP 1014.158893
CNY 8.186472
CNH 8.190893
COP 4281.598231
CRC 584.622111
CUC 1.179913
CUP 31.2677
CVE 110.098739
CZK 24.379723
DJF 209.694622
DKK 7.466733
DOP 73.981728
DZD 153.072875
EGP 55.339571
ERN 17.698698
ETB 182.70601
FJD 2.604184
FKP 0.861238
GBP 0.864664
GEL 3.179902
GGP 0.861238
GHS 12.949049
GIP 0.861238
GMD 86.133714
GNF 10349.371313
GTQ 9.045417
GYD 246.728913
HKD 9.217913
HNL 31.157401
HRK 7.535282
HTG 154.573782
HUF 379.74445
IDR 19816.465232
ILS 3.651601
IMP 0.861238
INR 106.723562
IQD 1544.938988
IRR 49703.843799
ISK 144.787077
JEP 0.861238
JMD 184.928574
JOD 0.836519
JPY 184.848147
KES 152.149521
KGS 103.183534
KHR 4760.033709
KMF 493.203477
KPW 1061.857147
KRW 1722.826151
KWD 0.362599
KYD 0.982762
KZT 585.848344
LAK 25366.875674
LBP 105607.344052
LKR 364.991916
LRD 219.348055
LSL 18.846999
LTL 3.483977
LVL 0.713718
LYD 7.452746
MAD 10.811166
MDL 19.953798
MGA 5224.354177
MKD 61.638824
MMK 2477.742356
MNT 4212.109227
MOP 9.490211
MRU 46.827682
MUR 54.134825
MVR 18.229397
MWK 2044.543931
MXN 20.445413
MYR 4.63944
MZN 75.219714
NAD 18.847716
NGN 1614.781643
NIO 43.396673
NOK 11.422923
NPR 170.792046
NZD 1.968927
OMR 0.453673
PAB 1.179274
PEN 3.964381
PGK 5.052413
PHP 69.585426
PKR 329.840899
PLN 4.218177
PYG 7805.279322
QAR 4.301341
RON 5.094507
RSD 117.37538
RUB 89.968813
RWF 1721.181058
SAR 4.424956
SBD 9.50786
SCR 16.181867
SDG 709.719337
SEK 10.611821
SGD 1.502053
SHP 0.88524
SLE 28.878401
SLL 24742.189014
SOS 672.815337
SRD 44.711638
STD 24421.821036
STN 24.464404
SVC 10.318418
SYP 13049.338421
SZL 18.846418
THB 37.452217
TJS 11.020671
TMT 4.141495
TND 3.410778
TOP 2.840948
TRY 51.355719
TTD 7.988478
TWD 37.335402
TZS 3044.518392
UAH 50.873625
UGX 4198.837225
USD 1.179913
UYU 45.451363
UZS 14456.291932
VES 438.503609
VND 30656.504801
VUV 141.066633
WST 3.216644
XAF 654.998412
XAG 0.013812
XAU 0.00024
XCD 3.188774
XCG 2.12539
XDR 0.813527
XOF 655.01227
XPF 119.331742
YER 281.26177
ZAR 18.991527
ZMK 10620.635681
ZMW 23.085215
ZWL 379.931569
  • DAX

    -177.7500

    24603.04

    -0.72%

  • TecDAX

    7.3300

    3613.05

    +0.2%

  • SDAX

    -78.3500

    17925.77

    -0.44%

  • MDAX

    -12.7000

    31524.63

    -0.04%

  • Goldpreis

    34.4000

    4969.4

    +0.69%

  • Euro STOXX 50

    -24.8800

    5970.47

    -0.42%

  • EUR/USD

    -0.0018

    1.1808

    -0.15%

Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme
Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme / Foto: Attila KISBENEDEK - AFP

Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme

In einem umstrittenen Prozess um einen Angriff auf Rechtsextremisten in Ungarn ist Maja T. aus Deutschland zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Budapest befand die 25-jährige nicht-binäre Person am Mittwoch für schuldig, die Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten angegriffen zu haben. Unterstützer von T. sowie Vertreter von Linken und SPD prangerten einen politischen "Schauprozess" an.

Textgröße:

Der Prozess war von Anfang an hochumstritten, weil T. trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nach der Festnahme in Deutschland an das rechtsnationalistisch regierte Ungarn ausgeliefert worden war. Auch die Haftbedingungen vor Ort wurden angeprangert, denen T. als queere Person in Ungarn ausgesetzt ist. T. ist nicht-binär, fühlt sich also weder als Mann noch als Frau.

Nach Angaben des Vaters von T., Wolfram Jarosch, gehen sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft in Berufung. "Es geht jetzt in die nächste Instanz", sagte er der Nachrichtenagentur AFP. Dies bedeute aber auch, dass "die unwürdigen Haftbedingungen" mit Isolationshaft für T. in Ungarn verlängert würden.

Die ungarische Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren als "Abschreckung" gefordert. T. wurden schwere Gewalttaten, versuchte Körperverletzung, Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung und ein koordinierter Angriff im Rahmen antifaschistischer militanter Aktivitäten vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass T. zu einer linksextremen Gruppe mit insgesamt 19 Mitgliedern gehörte, die in Ungarn neun Menschen angegriffen habe. Die Opfer hätten Knochenbrüche und Kopfverletzungen erlitten.

Jarosch betonte, die Verletzungen seien "nicht lebensbedrohlich" gewesen. "Maja hat keinerlei Gewalt angewendet."

T. sagte vor der Urteilsverkündung im Gericht: "Wir wissen alle, welches Urteil der Ministerpräsident dieses Landes will." Bei der Verurteilung gehe es darum, die Erzählung von einer "tödlichen Antifa" zu verbreiten. T. fügte an, dass die Staatsanwaltschaft 14 Jahre Gefängnis im Gegenzug für ein Schuldbekenntnis angeboten habe.

Von den Unterstützern von Maja T. kamen Forderungen an Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU), sich für eine schnelle Rückkehr von T. nach Deutschland einzusetzen. Das Auswärtige Amt teilte mit, es werde sich weiter "hochrangig" um den Fall kümmern und "ihn auch weiterhin gegenüber der ungarischen Seite ansprechen". Die deutsche Botschaft in Budapest werde T. weiter konsularisch betreuen. Zur Frage einer Überstellung von T. nach Deutschland äußerte sich das Ministerium nicht.

Der Ko-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, der auch als Prozessbeobachter in Budapest war, sagte im Gespräch mit AFP, im Urteil sei zwar vorgesehen, dass T. des Landes verwiesen werde. Bei einer Revision müsse T. aber vorerst in Ungarn bleiben.

Nach dem Urteil erklärte der Vater: "Leider haben sich meine Befürchtungen bestätigt. Hier wurde ein politischer Schauprozess durchgeführt." Er verwies darauf, dass Regierungschef Viktor Orban persönlich die Verurteilung von T. gefordert habe.

Nach Ansicht von Unterstützern ist T. als nicht-binäre, linksgerichtete Person der ideale Feind für die rechtsnationalistische Regierung von Orban, der auch gute Verbindungen zu Kreml-Chef Wladimir Putin pflegt. In Ungarn stehen im April Parlamentswahlen an.

Ungarn erkennt nur zwei Geschlechter an und ist das einzige EU-Land, in dem Pride-Veranstaltungen verboten wurden. Im Juni war T. in einen Hungerstreik getreten, der im Juli endete. T. protestierte unter anderem gegen eine mangelnde Unterstützung durch die Bundesregierung.

Schirdewan kritisierte das Budapester Urteil scharf. "Das heutige Urteil gegen Maja T. ist Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen", erklärte er. Acht Jahre Haft seien "völlig unverhältnismäßig". Er betonte im Gespräch mit AFP, die Beweislage sei "extrem dünn" gewesen.

Ähnlich wie Schirdewan erklärte auch René Repasi für die SPD im Europaparlament, die Orban-Regierung habe den Prozess "für politische Propaganda instrumentalisiert". Er betonte: "Wenn ein EU-Mitgliedstaat grundlegende Verfahrensrechte auf diese Weise missachtet, ist das kein nationales Problem mehr."

Im Bundestag kritisierten Vertreter von SPD, Grünen und Linken ein nicht rechtsstaatliches Verfahren und forderten die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, T. nach Deutschland zu holen. Die AfD begrüßte hingegen das Urteil.

Bei der Gefängnisstrafe von acht Jahren wird die Zeit angerechnet, die T. bereits in Haft verbracht hat. T. war im Dezember 2023 in Berlin wegen der Vorwürfe der ungarischen Behörden festgenommen worden.

Im Juni 2024 folgte die Auslieferung T.s nach Ungarn - ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Überstellung untersagte. Der Beschluss des Gerichts erreichte die zuständigen deutschen Behörden jedoch erst, als T. schon auf dem Weg nach Ungarn war.

Der Fall Maja T. gehört zum sogenannten Budapest-Komplex, in dem auch in Deutschland mehrere Strafverfahren laufen. Im September war bereits in München die Aktivistin Hanna S. zu fünf Jahren Haft wegen des Angriffs auf mutmaßliche Neonazis in Budapest im Februar 2023 verurteilt worden. Im Juni hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sechs weitere mutmaßliche Beteiligte an der Attacke erhoben. Sie hatten sich der Polizei gestellt, um einer Auslieferung nach Ungarn zu entgehen.

(K.Müller--BBZ)