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Die Online-Kündigung beim Fitnessstudio darf nicht zu kompliziert sein. Andere Optionen wie eine Vertragspause dürfen auf der Bestätigungsseite nicht stehen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen hatte damit Erfolg. (Az. I ZR 200/25)
Die Verbraucherschützer klagten gegen einen Betreiber von Fitnessstudios. Wollten Kunden ihren Vertrag kündigen, mussten sie erst eine Schaltfläche anklicken. Dann wurden sie auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet, die ein Kündigungsformular enthielt. Die Schaltfläche zum Bestätigen war in oranger Farbe hinterlegt. Ebenfalls orange war ein weiterer Button, mit dem Kunden stattdessen wählen konnten, ihren Vertrag zu pausieren.
So darf die Seite aber nicht aussehen, wie der BGH entschied. Dort dürften nur die Angaben erfasst werden, die für die Kündigung notwendig seien. Solche Verbraucherverträge im Internet sollten einfach und unkompliziert zu kündigen sein.
(P.Werner--BBZ)