Berliner Boersenzeitung - Bundestag will Gesetze zum besseren Schutz von Frauen und Kindern verabschieden

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Bundestag will Gesetze zum besseren Schutz von Frauen und Kindern verabschieden
Bundestag will Gesetze zum besseren Schutz von Frauen und Kindern verabschieden / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Bundestag will Gesetze zum besseren Schutz von Frauen und Kindern verabschieden

Der Bundestag will in dieser Woche noch mehrere Gesetze zum besseren Schutz von Frauen und Kindern verabschieden - mit Stimmen von Koalition und Opposition. Wie am Mittwoch bekannt wurde, sind bis Freitag Beschlüsse etwa zu mehr Hilfen für gewaltbetroffene Frauen, zum besserem Schutz von Minderjährigen vor sexuellen Übergriffen sowie für Frauen nach Fehlgeburten geplant. Darauf einigten sich die Fraktionen von SPD und Grünen mit oppositionellen Fraktionen. Keine Einigung gab es hingegen beim so genannten Gewaltschutzgesetz.

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Lange Beratungen hatte es zum so genannten Gewalthilfegesetz gegeben. Nun gibt es eine Einigung zwischen SPD, Union und Grünen: Das Gesetz sieht ab 2030 für Opfer geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor. Bis dahin soll das Hilfesystem ausgebaut werden - dazu zählen insbesondere mehr Frauenhäuser, Schutzwohnungen und Beratungsstellen.

Hintergrund sind steigende Zahlen von Gewalttaten gegen Frauen und im häuslichen Umfeld. Im vergangenen Jahr wurden 360 Frauen und Mädchen in Deutschland wegen ihres Geschlechts getötet. Die für Familienpolitik zuständigen Sprecherinnen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen sprachen von einem "historischen Schulterschluss", um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten.

Ebenso einig wurden sich die drei Fraktionen über ein Gesetz zum verbesserten Mutterschutz nach Fehlgeburten. Wie die Fraktionen mitteilten, wird damit "eine Schutzlücke geschlossen". Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten, mussten sich bisher aktiv um eine Krankschreibung bemühen – "mitunter ohne Garantie, diese auch zu erhalten", hieß es in der gemeinsamen Mitteilung. Geplant sei nun eine Staffelung des Mutterschutzes bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) erklärte: "Schwangere Frauen sind bei uns bislang nicht ausreichend geschützt. Eine Fehlgeburt kann eine traumatische Erfahrung sein." Der gestaffelte Mutterschutz gebe nun mehr betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich nach einer Fehlgeburt zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden. Schwangere erhielten "endlich den Schutz, den sie benötigen".

Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher (CDU), sprach von einem "frauenpolitischen Meilenstein". Die SPD-Politikerin Sarah Lahrkamp begrüßte, dass Frauen damit "endlich einen gesetzlichen Anspruch auf die dringend benötigte Regenerationszeit" erhielten und sprach von einer "gemeinsamen Initiative aus der Mitte des Parlaments".

Die Grünen-Politikerin Franziska Krumwiede-Steiner lobte, dass damit "das Thema aus der Tabuzone" geholt worden sei. Auch die FDP signalisierte Zustimmung. "Keine Frau soll nach einer Fehlgeburt sofort wieder arbeiten müssen", erklärte Fraktionsvize Gyde Jensen.

Am Freitagnachmittag soll zudem über einen besseren Schutz für Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt abgestimmt werden.Darauf einigten sich die Fraktionen von SPD, Union, Grünen und FDP. Konkret sollen ein unabhängiger Bundesbeauftragter, ein Betroffenenrat und eine unabhängige Aufarbeitungskommission eingerichtet werden.

Die Grünen äußerten ihre "große Erleichterung". Mit dem Gesetz werde "ein klares Zeichen für die Anerkennung der Betroffenen" gesetzt, erklärten die Abgeordneten Denise Loop und Lamya Kaddor.

Die gemeldeten Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen waren in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Das Bundeskriminalamt registrierte 2023 insgesamt 16.375 Fälle - rund 1000 mehr als im Vorjahr und rund 3000 mehr als im Jahr 2019.

Gescheitert hingegen sind in dieser Woche die Gespräche über eine Ergänzung des Gewaltschutzgesetzes, das seit 2002 in Kraft ist. Die Änderung hätte nun unter anderem den Einsatz von elektronischen Fußfesseln in besonders schweren Fällen und verpflichtende Anti-Aggressions-Kurse für Täter vorgesehen. Dazu kommt es aber nicht.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, wies den Regierungsfraktionen die Schuld daran zu: Diese seien nicht bereit gewesen, "wesentliche Verbesserungen zum Schutz von Frauen sowie zur Bekämpfung von Messergewalt mitzutragen". SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese erklärte: "Wir waren jederzeit bereit, auch robuste Maßnahmen mitzutragen, um Frauen besser zu schützen, und hätten uns hier mehr Entschlossenheit gewünscht." Die SPD-Fraktion sei hier aber weiter "zum Dialog" bereit.

(A.Berg--BBZ)