Goldpreis
0.1000
Frankreichs früherer Premierminister François Fillon ist wegen einer Scheinarbeitsaffäre zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Drei weitere Jahre seien auf Bewährung ausgesetzt, urteilte das Pariser Gericht am Montag im Berufungsverfahren. Fillons Frau Penelope wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Beide müssen zudem je 375.000 Euro Strafe zahlen. Das Paar war bei dem Gerichtstermin nicht anwesend.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Fillon seine Frau jahrelang als parlamentarische Assistentin angestellt hatte, ohne dass diese dafür gearbeitet hatte. Sie hatte zudem einen lukrativen Vertrag als "literarische Beraterin" eines befreundeten Geschäftsmanns.
Fillon und seine Frau wurden wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Die Haftstrafe kann umgewandelt werden, etwa in das Tragen einer elektronischen Fußfessel. Dazu war auch der ehemalige Präsident Nicolas Sarkozy wegen einer anderen Affäre verurteilt worden, unter dem Fillon Premierminister war.
Die einträglichen, aber fiktiven Posten seiner Ehefrau waren bekannt geworden, als Fillon Präsidentschaftskandidat der konservativen Partei war und sich Hoffnungen auf das höchste Staatsamt machte. Dies hatte 2017 ein politisches Erdbeben in Frankreich ausgelöst und letztlich den Weg für den Sieg des zuvor recht unbekannten Emmanuel Macron geebnet.
Das Strafmaß fällt etwas geringer aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. In erster Instanz war Fillon wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, davon drei auf Bewährung.
Fillon hatte vor Gericht betont, dass es zu seiner Zeit gängige Praxis gewesen sei, Familienmitglieder als parlamentarische Assistenten anzustellen.
Penelope Fillon hatte in dieser Funktion zwischen 1998 und 2013 insgesamt 612.000 Euro netto verdient. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte sie jedoch lediglich die "gesellschaftliche Rolle" der "Ehefrau eines Politikers" eingenommen. Fillon hatte zudem als Senator zwischen 2005 und 2007 zwei der fünf gemeinsamen Kinder als Mitarbeiter angestellt.
(A.Lehmann--BBZ)