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Der Bundesrat hat am Freitag dem Rentenpaket der Regierung zugestimmt. Die Länderkammer votierte dabei unter anderem für die Verlängerung der sogenannten Haltelinie für das Rentenniveau sowie für die Ausweitung der Mütterrente. Zuvor hatten die Reformen nach längerem Streit bereits den Bundestag passiert.
Mit den Beschlüssen soll das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 auf 48 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens festgeschrieben werden. Die Abkopplung der Renten von den Löhnen soll bis dahin verhindert werden. Zudem wird die Mütterrente ausgeweitet: Bei der Rentenberechnung soll Müttern und Vätern auch die Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder im vollen Umfang von drei Jahren anerkannt werden.
Vor allem die geplante Stabilisierung des Rentenniveaus hatte für Streit in der Union gesorgt. Mehrere junge Abgeordneten bemängelten hohe Folgekosten und drohten mit einer Blockade im Bundestag, am Ende erhielt das Paket dort aber eine Mehrheit. Die Gesetze können nun ausgefertigt und verkündet werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Als weiterer Teil des Pakets wird eine neue Aktivrente eingeführt, mit der die Bundesregierung Anreize zum längeren Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus schaffen will. Die Länderkammer gab außerdem grünes Licht für das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, das die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern soll.
(K.Müller--BBZ)