Goldpreis
-10.2000
Trotz des geplanten neuen Heizungsgesetzes verhandelt das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag (10.00 Uhr) im Zusammenhang mit dem Gesetz der Ampelregierung. Es geht in Karlsruhe nämlich nicht um den Inhalt der Regelungen, sondern um die Frage, ob die Abgeordneten im Gesetzgebungsverfahren genug Zeit zur Beratung hatten. An das Gericht wandte sich der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann. (Az. 2 BvE 4/23)
Auf seinen Eilantrag hin entschied Karlsruhe im Sommer 2023, dass die Abstimmung über das Gesetz verschoben werden musste. Schließlich wurde es im September 2023 verabschiedet, die neue schwarz-rote Bundesregierung plant allerdings tiefgreifende Änderungen daran. In Karlsruhe soll nun darüber beraten werden, ob im Gesetzgebungsverfahren tatsächlich Abgeordnetenrechte verletzt wurden. Ein Urteil wird noch nicht erwartet. Es fällt meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.
(L.Kaufmann--BBZ)