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Die Zahl der registrierten Schutzsuchenden in Deutschland ist im vergangenen Jahr um 2,1 Prozent gesunken. Zum Jahresende waren rund 3,2 Millionen Menschen als schutzsuchend erfasst, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Dabei handelt es sich um Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.
2,7 Millionen von ihnen haben einen humanitären Aufenthaltstitel und damit einen anerkannten Schutzstatus. Bei 361.000 Schutzsuchenden war noch nicht rechtskräftig über ihr Gesuch entschieden. 178.000 Schutzsuchende waren zum Jahresende 2025 ausreisepflichtig gewesen, 140.000 von ihnen wurden geduldet.
Unter den Schutzsuchenden bildeten Menschen aus der Ukraine mit mehr als 1,1 Millionen die größte Gruppe. Dahinter folgen Menschen aus Syrien (669.000) und Afghanistan (321.000). Alle drei Gruppen zusammen stellten zwei Drittel aller Schutzsuchenden.
Erstmals seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine waren unter den Ersteingereisten aus der Ukraine mehr Jungen und Männer als Mädchen und Frauen. Den Statistikern zufolge dürfte das mit dem aufgehobenen allgemeinen Ausreiseverbot für ukrainische Männer zwischen 18 und 22 Jahren zusammenhängen.
Die Zahl erstmals eingereister Schutzsuchender war Ende 2025 nur noch fast halb so hoch wie Ende 2024. Vor allem aus Syrien und der Türkei kamen prozentual weniger Menschen nach Deutschland.
Den größten prozentualen Anstieg bei Aufenthaltstiteln im Vergleich zum Vorjahr gab es mit 42,5 Prozent bei der sogenannten Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration. Dabei handelt es sich um ein Bleiberecht für geduldete Ausländer, die sich seit längerer Zeit in Deutschland aufhalten und gut integriert sind.
Diese Gesetzesvorschrift steht in Zusammenhang mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht, das zwischen Ende 2022 und Ende 2025 galt. Dieses 18-monatige "Aufenthaltsrecht auf Probe" bot langjährig Geduldeten unter bestimmten Voraussetzungen eine Perspektive auf eine Aufenthaltsgewährung.
(K.Müller--BBZ)