Berliner Boersenzeitung - Frankreich: Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest

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Frankreich: Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest
Frankreich: Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest / Foto: Christian Hartmann - POOL/AFP

Frankreich: Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest

Ungeachtet ihrer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe hält die Rechtspopulistin Marine Le Pen an ihrer Kandidatur für das höchste Staatsamt in Frankreich fest. "Ich bin Kandidatin für die Präsidentschaftswahl", sagte sie am Dienstagabend dem Sender TF1 in Paris. "Ich werde meine Meinung nicht ändern", fügte sie hinzu. Sie wolle "bis zum Ende gehen".

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Ein Berufungsgericht hatte Le Pen am Nachmittag wegen Veruntreuung von EU-Geldern unter anderem zu einem Jahr Hausarrest mit einer elektronischen Fußfessel verurteilt. Die 57-Jährige kündigte an, das Urteil vor dem höchsten Berufungsgericht Frankreichs, dem Kassationsgerichtshof, anzufechten. Dadurch werde die von den Berufungsrichtern verhängte Strafe suspendiert, sagte sie. "Ich werde Wahlkampf ohne elektronische Fußfessel machen."

Mit dem 30 Jahre alten Parteichef des rechtspopulistischen Rassemblement National (RN), Jordan Bardella, werde sie weiterhin "ein Tandem" bilden und den Präsidentschaftswahlkampf "sehr schnell" beginnen. Dieses Tandem könne "die Dinge wirklich verändern", sagte die Rechtspopulistin. Für den Fall eines Sieges bei der Präsidentschaftswahl im nächsten Frühjahr bekräftigte Le Pen, dass Bardella Regierungschef werden solle.

Die Frage, was geschehe, wenn der Kassationsgerichtshof sie erneut verurteile, ließ Le Pen unbeantwortet. Sie werde die Rechtsmittel nutzen, die ihr zur Verfügung stünden, um ihre "Unschuld" verteidigen zu können. "Es gibt kein Szenario mehr, in dem ich nicht antreten könnte", sagte sie.

Unter französischen Juristen ist umstritten, welche Folgen der Gang vor das oberste Berufungsgericht in ihrem speziellen Fall hat: Le Pen war in erster Instanz im März 2025 zu vier Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung und zwei mit Fußfessel, verurteilt worden. Die Richter erließen zudem ein fünf Jahre dauerndes, sofort geltendes Verbot, für öffentliche Ämter zu kandidieren. Dies bedeutete zunächst das Aus für ihre Präsidentschaftskandidatur.

Die Berufungsrichter milderten die Strafe am Dienstag deutlich ab: Die Dauer der Nichtwählbarkeit wurde auf 15 Monate reduziert - wodurch sie bereits abgegolten wäre, wenn das Urteil nun rechtskräftig würde. Die Freiheitsstrafe ohne Bewährung wurde auf ein Jahr Hausarrest mit elektronischer Fußfessel reduziert.

Der Gang vor den Kassationsgerichtshof setzt in jedem Fall die Freiheitsstrafe aus. Unklar ist aber, ob dann möglicherweise der fünfjährige Entzug des passiven Wahlrechts aus der ersten Instanz wieder greift. Le Pen zeigte sich überzeugt, dass dies nicht der Fall sei.

Das höchste Berufungsgericht hatte bereits erklärt, dass es im Fall Le Pen bei einer Anrufung bis zum Januar entscheiden wolle. Die Präsidentschaftswahlen finden in Frankreich am 18. April und am 2. Mai statt. Sollte sie dann erneut zu Hausarrest mit elektronischer Fußfessel verurteilt werden, ist es nur schwer vorstellbar, dass sie unter diesen Umständen weiter Kandidatin bliebe.

Le Pens Anwalt zeigte sich zufrieden damit, dass die Strafe milder ausfiel als in der ersten Instanz. "Le Pen ist eine Straftäterin, das ist die einzige Schlussfolgerung, die man aus dieser Gerichtsentscheidung ziehen kann", sagte der Fraktionsvorsitzende der Sozialisten, Boris Vallaud.

In dem Verfahren um Scheinbeschäftigung im EU-Parlament sprachen die Richter am Dienstag auch die elf übrigen Angeklagten schuldig, darunter die Partei selbst, die eine Million Euro Strafe zahlen soll. Nach Überzeugung des Gerichts arbeiteten mehrere EU-Parlamentsassistenten der Partei, die damals Front National hieß, nicht für ihre jeweiligen EU-Abgeordneten, sondern für die Partei.

Diese besserte ihre Finanzen systematisch dadurch auf, dass die Gehälter mancher Mitarbeiter faktisch vom EU-Parlament bezahlt wurden. "Das Gericht betont die Schwere der Veruntreuung von Geldern, zumal dies elf Jahre lang geschah", heißt es in der Urteilsbegründung. Die Richter bezifferten den entstandenen Schaden auf 2,8 Millionen Euro.

Für die 57-jährige Le Pen wäre es das vierte Mal, dass sie bei einer Präsidentschaftswahl in Frankreich antritt. Sie liegt in Umfragen so weit vorn, dass ihr Einzug in die Stichwahl um die Präsidentschaft als nahezu sicher gilt.

Eine Machtübernahme der Rechtspopulisten in Frankreich würde in der EU ein politisches Beben auslösen. Der RN strebt einen radikalen Politikwechsel an, will die Migrationspolitik verschärfen und eine Frankreich-zuerst-Ideologie durchsetzen. Frankreichs Zahlungen an die EU sollen deutlich zurückgefahren werden.

An der deutsch-französischen Freundschaft hat Le Pen bislang keinerlei Interesse gezeigt. Im Gegenteil, die Frontfrau der Rechten wirft Deutschland regelmäßig vor, die Haushaltspolitik der EU zu dominieren.

(T.Burkhard--BBZ)