Berliner Boersenzeitung - Gruppierung Letzte Verteidigungswelle: Haftstrafen für junge Rechtsextremisten

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Gruppierung Letzte Verteidigungswelle: Haftstrafen für junge Rechtsextremisten
Gruppierung Letzte Verteidigungswelle: Haftstrafen für junge Rechtsextremisten / Foto: Christian Charisius - POOL/AFP

Gruppierung Letzte Verteidigungswelle: Haftstrafen für junge Rechtsextremisten

Sieben Mitglieder und ein Unterstützer der für Anschläge verantwortlichen rechtsextremistischen Gruppierung Letzte Verteidigungswelle sind in Hamburg zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der Hansestadt sprach die heute 15- bis 22-jährigen Beschuldigten am Mittwoch unter anderem wegen Gründung und Rädelsführerschaft einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge sowie anderer Delikte schuldig. In allen Fällen verhängte es Jugendstrafen.

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Die im Mai vergangenen Jahres von den Sicherheitsbehörden zerschlagene rechtsextreme Zelle hatte Spreng- und Brandanschläge auf Geflüchtete und Linke geplant und bereits erste Taten verübt. Die in verschiedenen Bundesländern aktive Gruppierung aus den teilweise noch sehr jungen Beschuldigten habe damit versucht, "Chaos herbeizuführen", sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Taeubner in der Urteilsbegründung. Die Bezeichnung "braune Kinderzimmer" sei "durchaus passend gewählt".

Nach Feststellungen des Gerichts hatte die Gruppe potenziell tödliche Anschläge etwa auf Flüchtlinge und Linke geplant. Einige Beschuldigte verübten demnach bereits erste entsprechende Verbrechen - so einen nächtlichen Brandanschlag auf ein bewohntes Kulturzentrum im brandenburgischen Altdöbern im Oktober 2024 sowie eine nächtliche Pyrotechnikattacke auf eine Flüchtlingsunterkunft in Schmölln in Thüringen im Januar 2025.

Verletzte gab es dabei nicht, was laut Anklage der Bundesanwaltschaft teils aber nur Zufällen zu verdanken war. Bereits geplant war demnach außerdem ein Kugelbombenanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Senftenberg in Brandenburg. Es sei dabei den Ermittlungsbehörden zu verdanken, dass es nicht zu weiteren Taten der Gruppe mit womöglich weit schlimmeren Konsequenzen gekommen sei, sagte Taeubner.

Daneben verübten einige der Beschuldigten im Rahmen fingierter Treffen auch körperliche Angriffe auf Menschen, die sie als "pädophil" ansahen. Mehrere der Beschuldigten wurden im Mai vergangenen Jahres bei Razzien in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg von Spezialkräften festgenommen, anderen befanden sich damals bereits in Haft. Das Oberlandesgericht Hamburg ist unter anderem auch für Staatsschutzverfahren aus Mecklenburg-Vorpommern zuständig.

Das Strafmaß reichte von eineinhalb Jahren bis fünf Jahren Haft, nur in einem Fall wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die meisten der Beschuldigten erhielten Haftreifen zwischen vier und fünf Jahren. In einem Fall hob das Gericht am Mittwoch den Untersuchungshaftbefehl auf, in sechs Fällen ließ es die Haftbefehle bestehen. Ein Angeklagter befand sich ohnehin auf freiem Fuß. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht verurteilte sieben Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, drei davon als Gründer und Rädelsführer. Dazu kamen je nach Beschuldigtem weitere Delikte wie versuchter Mord und versuchte Brandstiftung, Verabredung zu einem Verbrechen in Form vom Mord, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, das Verwenden von Kennzeichnen verfassungswidriger Organisationen und andere Vorwürfe. Ein Beschuldigter wurde als Unterstützer eingestuft.

Nach Angaben Taeubners gestanden die Angeklagten in dem weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten monatelangen Prozess. Die Einlassungen seien dabei zum großen Teil "von Reue getragen" gewesen. Einige der Beschuldigte hätten sich inzwischen darüber hinaus entschieden, an Deradikalisierungsprogrammen teilzunehmen. "Wir hoffen, dass die hier von Ihnen geäußerte Einsicht echt ist," fügte Taeubner an.

Zugleich verwies die Richterin auf den Fall eines Angeklagten, der noch vor wenigen Wochen in der Haft unter anderem Notizen zu der verbotenen rechtsextremistischen Band Erschießungskommando angefertigt und dabei Botschaften wie "Unser Terrornetzwerk steht" zu Papier gebracht habe. "Besser kann man schädliche Neigungen nicht zeigen", betonte Taeubner.

Im vergangenen Jahr hatte die Zerschlagung der Zelle und die Festnahme der Beschuldigten für viel Aufsehen gesorgt - insbesondere wegen des teils sehr jungen Alters der Beteiligten. Es folgten Debatten über eine zunehmende Radikalisierung von Jugendlichen, die vor allem durch eine Vernetzung über soziale Medien befördert wird. Verfassungsschützer warnten vor Bündnissen aus Neonazis und gewaltbereiten Jugendlichen.

Laut Bundesanwaltschaft verstand sich die Letzte Verteidigungswelle als "letzte Instanz zur Verteidigung der 'Deutschen Nation'" und wollte einen "Zusammenbruch des demokratischen Systems" durch Gewalttaten gegen Migranten und politisch Andersdenkende erreichen. Inzwischen liefen die Ermittlungen weiter. Zwei weitere mutmaßliche Unterstützer der Gruppierung wurden im Juni in Thüringen festgenommen.

Bis zur Urteilsverkündung fand der Prozess praktisch komplett hinter verschlossenen Türen statt. Grund waren neben dem jungen Alter einiger Angeklagten deren teils schwierigen Kindheitserfahrungen, wie Taeubner am Mittwoch sagte. Es gehe auch Misshandlungserfahrungen. "Sie alle haben versucht, Zugehörigkeit in einer Gruppe zu finden", fügte sie an.

(F.Schuster--BBZ)