Berliner Boersenzeitung - Historische Gesetze und die Gegenwart

EUR -
AED 4.176264
AFN 79.390778
ALL 98.193331
AMD 435.359105
ANG 2.034873
AOA 1043.206027
ARS 1289.7675
AUD 1.750315
AWG 2.048029
AZN 1.937421
BAM 1.956066
BBD 2.291911
BDT 138.25877
BGN 1.95741
BHD 0.428558
BIF 3378.258635
BMD 1.137004
BND 1.460198
BOB 7.844065
BRL 6.420327
BSD 1.135154
BTN 96.761136
BWP 15.237069
BYN 3.714804
BYR 22285.28547
BZD 2.28011
CAD 1.561847
CDF 3257.517905
CHF 0.934014
CLF 0.027894
CLP 1070.435323
CNY 8.191325
CNH 8.155272
COP 4741.443703
CRC 577.378385
CUC 1.137004
CUP 30.130616
CVE 110.279972
CZK 24.862424
DJF 202.137442
DKK 7.464552
DOP 67.039101
DZD 150.321408
EGP 56.7187
ERN 17.055065
ETB 153.667162
FJD 2.560311
FKP 0.840343
GBP 0.840017
GEL 3.115836
GGP 0.840343
GHS 12.542703
GIP 0.840343
GMD 81.864718
GNF 9833.334982
GTQ 8.713183
GYD 237.482241
HKD 8.905683
HNL 29.547011
HRK 7.538002
HTG 148.530165
HUF 403.94398
IDR 18472.057095
ILS 4.107968
IMP 0.840343
INR 96.806883
IQD 1487.001877
IRR 47896.309096
ISK 145.150415
JEP 0.840343
JMD 180.384489
JOD 0.806181
JPY 162.103149
KES 146.699916
KGS 99.431468
KHR 4543.616845
KMF 494.032708
KPW 1023.303913
KRW 1552.841401
KWD 0.348504
KYD 0.945928
KZT 580.568819
LAK 24524.329445
LBP 101705.707657
LKR 339.836136
LRD 227.020821
LSL 20.317958
LTL 3.357279
LVL 0.687763
LYD 6.201842
MAD 10.434117
MDL 19.682672
MGA 5075.68908
MKD 61.538355
MMK 2386.904306
MNT 4065.208266
MOP 9.154843
MRU 45.143129
MUR 51.9729
MVR 17.578517
MWK 1968.267214
MXN 21.877499
MYR 4.81071
MZN 72.666378
NAD 20.317958
NGN 1807.613767
NIO 41.775672
NOK 11.49072
NPR 154.818018
NZD 1.89955
OMR 0.437609
PAB 1.135154
PEN 4.153064
PGK 4.653632
PHP 62.956357
PKR 319.939835
PLN 4.25999
PYG 9056.229482
QAR 4.137262
RON 5.055353
RSD 117.235916
RUB 90.212247
RWF 1626.02075
SAR 4.264548
SBD 9.494859
SCR 16.27821
SDG 682.775298
SEK 10.833622
SGD 1.46367
SHP 0.893507
SLE 25.833161
SLL 23842.413185
SOS 648.688066
SRD 42.270984
STD 23533.694664
SVC 9.932348
SYP 14783.096168
SZL 20.312758
THB 36.956096
TJS 11.63488
TMT 3.9852
TND 3.392961
TOP 2.662982
TRY 44.334973
TTD 7.716048
TWD 34.07864
TZS 3061.915688
UAH 47.117797
UGX 4143.562534
USD 1.137004
UYU 47.156402
UZS 14647.988624
VES 107.840913
VND 29509.811178
VUV 137.399152
WST 3.058098
XAF 656.046065
XAG 0.033953
XAU 0.000339
XCD 3.072812
XDR 0.815911
XOF 656.046065
XPF 119.331742
YER 277.258926
ZAR 20.27546
ZMK 10234.40773
ZMW 31.045215
ZWL 366.11494
  • Goldpreis

    62.7000

    3357.7

    +1.87%

  • DAX

    -369.5900

    23629.58

    -1.56%

  • Euro STOXX 50

    -98.1700

    5326.31

    -1.84%

  • TecDAX

    -73.0700

    3773.69

    -1.94%

  • MDAX

    -158.8200

    29894.72

    -0.53%

  • EUR/USD

    0.0084

    1.1369

    +0.74%

  • SDAX

    -139.0300

    16284.25

    -0.85%


Historische Gesetze und die Gegenwart




Historische deutsche Gesetze: Zehn Regelungen, die heute unvorstellbar wären

Die Gesetzgebung spiegelt stets die Werte und Normen ihrer Zeit wider. In der deutschen Geschichte gab es zahlreiche Gesetze, die heute aufgrund veränderter ethischer und rechtlicher Standards als unvereinbar mit den Grundprinzipien der Demokratie und der Menschenrechte gelten würden. Dieser Artikel beleuchtet zehn historische deutsche Gesetze, die in der heutigen Gesellschaft undenkbar wären.

1. Die Nürnberger Gesetze (1935)
Die Nürnberger Gesetze bildeten einen zentralen Bestandteil der nationalsozialistischen Rassenideologie. Sie definierten, wer als "jüdisch" galt, entzogen jüdischen Bürgern ihre Staatsangehörigkeit und verboten Ehen sowie Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden. Diese Gesetze institutionalisierten Diskriminierung und legten den Grundstein für systematische Verfolgungen. Heutzutage widersprechen sie fundamental den Prinzipien der Gleichheit und Menschenwürde, wie sie im Grundgesetz verankert sind.

2. Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (1933)
Dieses Gesetz ermöglichte die Zwangssterilisation von Menschen mit bestimmten Krankheiten oder Behinderungen, die als "erbkrank" eingestuft wurden. Ziel war es, die Weitergabe vermeintlich unerwünschter Gene zu verhindern. Solche eugenischen Praktiken verletzen die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung und wären heute ethisch und rechtlich inakzeptabel.

3. Das "Heimtückegesetz" (1934)
Das Heimtückegesetz kriminalisierte kritische Äußerungen gegen die Regierung und staatliche Institutionen. Es führte zu einer Atmosphäre der Angst und unterdrückte die Meinungsfreiheit. In der heutigen Bundesrepublik ist die Meinungs- und Pressefreiheit ein geschütztes Grundrecht, und solche Einschränkungen wären unvorstellbar.

4. Das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" (1933)
Mit diesem Gesetz wurden alle politischen Parteien außer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) verboten. Es etablierte die Einparteienherrschaft und beseitigte die politische Vielfalt. Heutzutage ist das Mehrparteiensystem ein Grundpfeiler der Demokratie, der politische Beteiligung und Vielfalt fördert.

5. Das "Reichsbürgergesetz" (1935)
Als Teil der Nürnberger Gesetze definierte das Reichsbürgergesetz die Staatsbürgerschaft neu und schloss bestimmte Gruppen aus. Es schuf eine zweiklassige Gesellschaft und entzog vielen Menschen grundlegende Rechte. Solche diskriminierenden Maßnahmen wären heute mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar.

6. Das "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" (1938)
Dieses Gesetz zwang Menschen jüdischen Glaubens dazu, zusätzliche Vornamen wie "Israel" oder "Sara" anzunehmen, um sie als solche zu kennzeichnen. Diese Praxis der Stigmatisierung aufgrund von Religion oder Herkunft widerspricht modernen Antidiskriminierungsrichtlinien und dem Recht auf Persönlichkeitsentfaltung.

7. Der "Radikalenerlass" (1972)
In der Bundesrepublik führte der Radikalenerlass dazu, dass Bewerber für den öffentlichen Dienst auf ihre politische Gesinnung überprüft wurden, um "Verfassungsfeinde" auszuschließen. Dies führte zu Berufsverboten für viele, die als politisch unerwünscht galten. Heute würde eine solche Gesinnungsprüfung als Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der Berufsfreiheit angesehen.

8. Das "Gesetz über die Vereinigung von Kirchen und Religionsgesellschaften" (1933)
Dieses Gesetz ermöglichte staatliche Eingriffe in die Autonomie von Religionsgemeinschaften, insbesondere zur Gleichschaltung kirchlicher Organisationen mit der NS-Ideologie. In der heutigen Bundesrepublik ist die Trennung von Staat und Kirche verfassungsrechtlich verankert, und die Religionsfreiheit ist ein geschütztes Grundrecht.

9. Das "Blutschutzgesetz" (1935)
Als Ergänzung der Nürnberger Gesetze verbot das Blutschutzgesetz Eheschließungen und sexuelle Beziehungen zwischen "Ariern" und "Nicht-Ariern". Es zielte darauf ab, die "Reinheit des deutschen Blutes" zu bewahren. Solche rassistischen Gesetze stehen im direkten Widerspruch zu den heutigen Antidiskriminierungsgesetzen und Menschenrechtsstandards.

10. Der Paragraph 175 des Strafgesetzbuches (in der Fassung von 1935)
Der Paragraph 175 kriminalisierte homosexuelle Handlungen zwischen Männern. Unter den Nationalsozialisten wurde er verschärft, was zu Verfolgung und Inhaftierung führte. Erst 1994 wurde der Paragraph vollständig aufgehoben. Heute sind sexuelle Orientierung und Identität durch Antidiskriminierungsgesetze geschützt, und solche gesetzlichen Verbote wären undenkbar.

11. Das "Lehrerinnenzölibat"
Das Lehrerinnenzölibat war eine gesetzliche Regelung in Deutschland und Österreich, die es verheirateten Frauen untersagte, als Lehrerinnen im öffentlichen Schuldienst tätig zu sein. Diese Regelung existierte von Ende des 19. Jahrhunderts bis weit ins 20. Jahrhundert hinein und zwang Lehrerinnen zur Aufgabe ihres Berufes, sobald sie heirateten. Sie sollten sich laut Gesetz ganz der Rolle als Ehefrau und Mutter widmen, was die Berufstätigkeit mit einer Ehe für unvereinbar erklärte.

12. Kleiderordnungen
Im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation gab es sogenannte Kleiderordnungen, die Teil der Sumptuar- oder Luxusgesetze waren. Diese Verordnungen bestimmten, welche Kleidung, Stoffe und Schmuckstücke die verschiedenen gesellschaftlichen Schichten tragen durften. Ziel dieser Vorschriften war es, die soziale Hierarchie zu betonen und den Zugang zu Luxusgütern zu regulieren, um verschwenderischen Konsum, der als schädlich für die Gesellschaft angesehen wurde, zu kontrollieren.

13. Vogelfreierklärung
Die Vogelfreierklärung ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechtssystem, der die rechtliche Ächtung einer Person beschreibt. Eine Person, die für „vogelfrei“ erklärt wurde, verlor ihren rechtlichen Schutz und konnte ohne strafrechtliche Konsequenzen von jedem getötet oder verfolgt werden. Die Vogelfreierklärung bedeutete somit den Verlust jeglicher bürgerlicher Rechte und stellte eine der schwersten Strafen dar, da die betroffene Person aus der Gemeinschaft ausgeschlossen wurde und „wie ein Vogel“ frei und schutzlos war.

14. Heroin als Schmerzmittel
Die Verwendung von Heroin als Schmerzmittel war in Deutschland und vielen anderen Ländern vom späten 19. Jahrhundert bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts tatsächlich legal und weit verbreitet, da man die süchtig machenden Eigenschaften der Substanz zunächst unterschätzte. Heroin wurde 1897 von der Firma Bayer als Medikament entwickelt und als nicht-abhängig machendes Schmerz- und Hustenmittel vermarktet. Es wurde in der Medizin unter anderem zur Behandlung von Husten, Atemwegserkrankungen und Schmerzen eingesetzt.

15. Notzucht in der Ehe
Der Begriff "Notzucht in der Ehe" bezeichnet den historischen Straftatbestand der Vergewaltigung in der Ehe. In Deutschland war dies lange Zeit ein rechtlich umstrittenes Thema, da sexuelle Handlungen innerhalb der Ehe historisch als eheliche Pflicht betrachtet wurden. Die Vorstellung war, dass ein Ehepartner – meist die Ehefrau – keinen eigenen Rechtsanspruch auf die Verweigerung von Geschlechtsverkehr hatte, wenn der andere Partner darauf bestand. Aus diesem Grund wurde eine erzwungene sexuelle Handlung innerhalb der Ehe nicht als Verbrechen betrachtet.

Reflexion und Lehren für die Gegenwart
Diese historischen Gesetze zeigen eindringlich, wie staatliche Macht missbraucht werden kann, um Diskriminierung, Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen zu legitimieren. Sie dienen als Mahnung, die Errungenschaften von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten zu schätzen und zu verteidigen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat aus ihrer Geschichte gelernt und sich in ihrem Grundgesetz zu den Werten der Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde verpflichtet. Es ist die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger sowie der politischen Institutionen, diese Werte zu bewahren und sicherzustellen, dass sich solche Gesetzgebungen niemals wiederholen.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...