Berliner Boersenzeitung - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

EUR -
AED 4.167398
AFN 78.946657
ALL 98.433364
AMD 435.679036
ANG 2.030853
AOA 1041.137332
ARS 1340.96416
AUD 1.764513
AWG 2.043983
AZN 1.926018
BAM 1.958135
BBD 2.286813
BDT 138.584042
BGN 1.955333
BHD 0.425828
BIF 3371.230219
BMD 1.134758
BND 1.461953
BOB 7.836207
BRL 6.501707
BSD 1.132609
BTN 96.947615
BWP 15.212429
BYN 3.706474
BYR 22241.260943
BZD 2.275015
CAD 1.559328
CDF 3251.082691
CHF 0.931926
CLF 0.02763
CLP 1060.280799
CNY 8.175142
CNH 8.177271
COP 4714.920368
CRC 575.40275
CUC 1.134758
CUP 30.071093
CVE 110.396649
CZK 24.930545
DJF 201.685913
DKK 7.459678
DOP 66.8587
DZD 149.326762
EGP 56.2105
ERN 17.021373
ETB 151.556585
FJD 2.565689
FKP 0.843205
GBP 0.842152
GEL 3.10954
GGP 0.843205
GHS 11.624658
GIP 0.843205
GMD 81.702207
GNF 9813.34142
GTQ 8.71031
GYD 237.287606
HKD 8.897468
HNL 29.509013
HRK 7.534231
HTG 148.114967
HUF 403.769641
IDR 18574.516735
ILS 3.993152
IMP 0.843205
INR 97.09882
IQD 1485.671679
IRR 47801.689404
ISK 144.398464
JEP 0.843205
JMD 180.539487
JOD 0.804539
JPY 163.456244
KES 146.601804
KGS 99.234437
KHR 4536.233319
KMF 493.054618
KPW 1021.28239
KRW 1569.348035
KWD 0.348223
KYD 0.945119
KZT 579.836351
LAK 24471.863943
LBP 101478.348865
LKR 339.662057
LRD 226.511717
LSL 20.282172
LTL 3.350646
LVL 0.686404
LYD 6.203951
MAD 10.486221
MDL 19.649679
MGA 5179.124662
MKD 61.519211
MMK 2382.610329
MNT 4056.084845
MOP 9.161945
MRU 44.769433
MUR 51.92685
MVR 17.543025
MWK 1963.868081
MXN 22.047936
MYR 4.830102
MZN 72.521955
NAD 20.30982
NGN 1802.291416
NIO 41.682955
NOK 11.594953
NPR 155.115783
NZD 1.901883
OMR 0.434347
PAB 1.134132
PEN 4.108163
PGK 4.650214
PHP 63.28597
PKR 319.300134
PLN 4.251082
PYG 9049.470524
QAR 4.133994
RON 5.054664
RSD 117.725495
RUB 87.581498
RWF 1601.82927
SAR 4.257034
SBD 9.476102
SCR 16.101879
SDG 681.431807
SEK 10.883916
SGD 1.465424
SHP 0.891742
SLE 25.781964
SLL 23795.312556
SOS 647.2906
SRD 42.233995
STD 23487.203908
SVC 9.923747
SYP 14753.955772
SZL 20.275573
THB 37.217478
TJS 11.342075
TMT 3.977328
TND 3.390543
TOP 2.657718
TRY 44.461867
TTD 7.701116
TWD 33.948578
TZS 3055.083652
UAH 47.047448
UGX 4122.880246
USD 1.134758
UYU 47.228193
UZS 14480.842814
VES 107.627873
VND 29528.110798
VUV 136.50206
WST 3.139886
XAF 655.846154
XAG 0.034398
XAU 0.000345
XCD 3.066741
XDR 0.815662
XOF 655.846154
XPF 119.331742
YER 276.711065
ZAR 20.418323
ZMK 10214.188939
ZMW 30.154903
ZWL 365.391681
  • Goldpreis

    -2.3000

    3313.1

    -0.07%

  • SDAX

    -55.7200

    16657.58

    -0.33%

  • DAX

    64.2800

    23997.48

    +0.27%

  • TecDAX

    -5.1700

    3846.85

    -0.13%

  • Euro STOXX 50

    -4.5100

    5366.59

    -0.08%

  • MDAX

    -103.2100

    30594.39

    -0.34%

  • EUR/USD

    -0.0019

    1.1351

    -0.17%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...