Berliner Boersenzeitung - Mehr Mieterschutz bei möbliertem Wohnen, Kurzzeitvermietung und Indexmieten geplant

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Mehr Mieterschutz bei möbliertem Wohnen, Kurzzeitvermietung und Indexmieten geplant
Mehr Mieterschutz bei möbliertem Wohnen, Kurzzeitvermietung und Indexmieten geplant / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Mehr Mieterschutz bei möbliertem Wohnen, Kurzzeitvermietung und Indexmieten geplant

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen mit neuen Regeln vor zu hohen Zuschlägen bei möbliertem Wohnen und teureren Kurzzeitmietverträgen geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, nach dem künftig ein Zuschlag für Möbel gesondert ausgewiesen werden soll. Zudem wird eine Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge geschaffen, auch sollen Indexmieterhöhungen eingeschränkt werden. Es würden "gezielt Schutzlücken im sozialen Mietrecht" geschlossen, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).

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Künftig werde "klar und nachvollziehbar" geregelt, "was bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen erlaubt ist", fuhr Hubig fort. Damit würden "wirksame Grenzen gegen die Umgehung der Mietpreisbremse" gesetzt.

Bei Kurzzeitmietverträgen soll es demnach eine gesetzliche Höchstgrenze von sechs Monaten geben - unter bestimmten Voraussetzungen sollen Vermieterinnen und Vermieter diese Verträge aber auf acht Monate verlängern können. Weiterhin soll der Abschluss von Kurzzeitmietverträgen nur möglich sein, wenn ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt, wie es im Entwurf heißt. Davon zu unterscheiden seien befristete Mietverträge auf Grund von ausdrücklich geregelten Belangen des Vermieters: Sie unterliegen demnach der Mietpreisbremse, hier soll es keine gesetzlichen Änderungen geben.

Bei möblierten Wohnungen sollen Vermieterinnen und Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten den Zuschlag künftig gesondert ausweisen müssen. Machen sie das nicht, soll die Wohnung als unmöbliert vermietet gelten. Sie können den Nachweis aber nachholen - allerdings gilt die Wohnung ab diesem Zeitpunkt noch zwei Jahre als unmöbliert.

Der Möblierungszuschlag soll sich am Zeitwert der Möbel orientieren, dazu enthält der Gesetzentwurf einen Vorschlag für eine Berechnungsmethode. Vermieter sollen für voll möblierte Wohnungen aber auch eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können. Im Einzelfall soll ein höherer Zuschlag möglich sein, wenn der Wert der Möblierung höher liegt.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte das ausdrücklich. "Möbliertes Wohnen wird gezielt genutzt, um besonders hohe Renditen zu erzielen und Schutzvorschriften zu umgehen", erklärte DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. Es brauche aber "klare gesetzliche Vorgaben zum Zeitwert der Möbel sowie Transparenz über Anschaffungskosten und -datum". Der Mieterbund forderte insgesamt, dass die Reform "konsequent umgesetzt und nachgebessert" werden müsse.

Dem Entwurf zufolge sollen zudem Mietsteigerungen bei Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten künftig begrenzt werden. Indexmieten orientieren sich an der Inflationsrate: Oberhalb einer Grenze von drei Prozent jährlich sollen die Steigerungen nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen. Steigt der Verbraucherpreisindex wie in der Zeit nach dem russischen Angriff auf die Ukraine besonders rapide an, sollen Mieter nicht immer stärker belastet werden können. "Gerade in Zeiten steigender Inflation gilt: Wohnen zur Miete darf nicht zur Kostenfalle werden", erklärte Hubig.

Mehr Schutz soll es zudem für Mieterinnen und Mieter geben, denen wegen einer nicht gezahlten Miete gekündigt wird. Bei Zahlungsverzug sollen die Mieter eine ordentliche Kündigung einmalig abwenden können, sofern die ausstehende Miete vollständig beglichen wird.

Hubig hatte einen ersten Gesetzentwurf Anfang Februar vorgelegt. Die Unionsfraktion kündigte damals "Korrekturbedarf" an. Mehrere Regelungen wurden abgeschwächt. Die "Verständigung in der Bundesregierung war nicht einfach", räumte Hubig am Mittwoch ein, aber zur Demokratie gehöre "der Kompromiss". In dem Gesetzentwurf sah sie einen "fairen Ausgleich zwischen Mieterschutz und den berechtigten Interessen der Vermieterseite".

Die Wohnungspolitik-Expertin der Grünen-Fraktion, Hanna Steinmüller, erklärte, das Paket sei ein "nötiger erster Schritt, aber viele weitere müssen folgen, um für bezahlbare Mieten zu sorgen". Die Begrenzung der Indexmieterhöhungen sei "extrem kompliziert", es brauche "einfache, transparente Regeln und Rechtssicherheit", kritisierte sie.

Die Linke kritisierte das "Aufweichen der Mietrechtsnovelle auf Druck der Immobilienlobby". Das sei "mehr als bedauerlich", erklärte die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Caren Lay. Der Gesetzentwurf sei "nicht geeignet, um die Mietpreisexplosion zu stoppen. Dafür braucht es endlich einen bundesweiten Mietendeckel, auch für Bestandsmieten."

Der Verband privater Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Haus & Grund hingegen prangerte einen "enteignenden Eingriff in die private Altersvorsorge in Deutschland" an. Verbandspräsident Kai Warnecke erklärte, die Bundesregierung "stigmatisiert private Vermieter" und mache Vermietung damit "unattraktiver".

Besonders problematisch sei die geplante weitere Schutzregelung für Mieterinnen und Mieter, denen wegen nicht gezahlter Miete ordentlich gekündigt wird. Es könne "nicht Aufgabe privater Vermieter sein, dauerhaft Zahlungsausfälle, Prozesskosten und Wiederholungsrisiken zu finanzieren", erklärte Warnecke.

Der Mieterbund hingegen wertete die Ausweitung der sogenannten Schonfristzahlung als "besonders wichtigen Fortschritt", um "Wohnungsverlust zu vermeiden". Kritisch sah der Verband jedoch die Beschränkung auf eine einmalige Anwendung.

(P.Werner--BBZ)