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Das Bundesbildungsministerium hat das Förderprogramm "Demokratie leben" neu aufgelegt und die dazu geltenden neuen Förderkriterien veröffentlicht. Interessierte Organisationen könnten sich ab sofort über die aktualisierten Abläufe und Kriterien informieren und ab August digital ihre Projektideen einreichen, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Externe Gutachter sehen sich anschließend die eingereichten Bewerbungen ab - ausgewählte Träger dürfen dann ab Oktober konkrete Anträge stellen.
Bildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU) hatte angekündigt, das Förderprogramm umstrukturieren und damit eine höhere Effizienz beim Einsatz der Fördersumme von derzeit gut 190 Millionen Euro im Jahr erreichen zu wollen. Damit läuft die Förderung von einer Reihe von Projekten zum Jahresende aus. Die Umstrukturierung führte zu heftiger Kritik, die SPD fühlte sich außerdem vom Koalitionspartner nicht ausreichend in den Prozess zur Neugestaltung eingebunden. Prien versicherte ihrerseits, aktuell unterstützte Projekte könnten sich unter der neuen Förderrichtlinie weiterhin um eine Förderung bewerben.
Das Familienministerium führte eine neue "Programmebene Bund" ein, in der sich bundesweit tätige Organisationen in den Bereichen Demokratiebildung und Extremismusprävention bewerben können. Gefördert werden sollen etwa Bildungsprojekte zum gesellschaftlichen Miteinander und zur demokratischen Teilhabe in Kitas, Schulen und Vereinen sowie zu Aufklärung und Vorgehen gegen Extremismus. Hier gehe es etwa um Rechts- und Linksextremismus, aber auch um islamistischen Extremismus, Antisemitismus und Antiziganismus.
Neu sind außerdem der eigenständige Programmbereich Digitaler Raum, in dem es um Radikalisierung im Netz und Medienkompetenz gehen soll, sowie das Sondervorhaben Integration und Teilhabe. Dieses widmet sich Projekten zu Chancengerechtigkeit und Dialog vor dem Hintergrund der Einwanderungsgesellschaft.
Das Bundesprogramm "Demokratie leben" gibt es seit 2015. Prien sagte kürzlich, es sei das "Recht jeder Regierung", Förderrichtlinien zu ändern. Es gebe zudem keinen Anspruch auf eine Projektförderung. Kürzungen sind ebenfalls nicht vorgesehen.
(B.Hartmann--BBZ)