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Dreieinhalb Jahre nach einem Raser-Unfall in Niederbayern mit einem Toten muss der Prozess teilweise neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil gegen den beteiligten Motorradfahrer auf, wie er am Montag mitteilte. Der Mann war 2019 vom Landgericht Deggendorf wegen eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und schwerer Gesundheitsbeschädigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. (Az. 4 StR 224/20)
Er hatte sich zusammen mit einem Autofahrer im Juli 2018 in einer hügeligen Gegend im Bayerischen Wald ein Straßenrennen geliefert. Das Auto stieß mit einem entgegenkommenden Wagen zusammen, dessen Fahrer starb. Sein Sohn, der auch im Auto saß, wurde schwer verletzt und blieb behindert.
Die Familie des Toten zog vor den BGH. Sie wollte erreichen, dass der Motorradfahrer auch wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt wird. Der BGH überprüfte das Urteil aus Deggendorf, kam aber zu dem Schluss, dass es zugunsten des Angeklagten geändert werden müsse. Es sei nicht erwiesen, dass dieser durch eigenes Fehlverhalten einen Beitrag zu der Kollision geleistet habe.
Der BGH änderte das Urteil darum ab und befand den Motorradfahrer nur der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung für schuldig. Über die Strafe muss das Landgericht Deggendorf nun neu entscheiden.
(U.Gruber--BBZ)