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Anzeigen wegen sexueller Gewalt sollen in Frankreich künftig zügiger bearbeitet werden. Das ist Teil eines Gesetzes, über das die französische Nationalversammlung am Dienstag abstimmt. Es wird damit gerechnet, dass das Gesetz in erster Lesung verabschiedet wird und anschließend an den Senat geht. Das Gesetz soll grundsätzlich den Kampf gegen sexualisierte Gewalt stärken - von der Vorbeugung bis zur Wiedergutmachung.
Auslöser war der Fall der elf Jahre alten Lyhanna, die im Juni von einem Mann getötet worden war, gegen den mehrere Missbrauchsanzeigen vorlagen, die folgenlos geblieben waren. Rund 140 Frauen- und Kinderschutzverbände hatten sich dafür eingesetzt, in einem umfassenden Gesetz "die Opfer ins Zentrum stellen".
"Zahlreiche Missstände führen dazu, dass viele Verfahren eingestellt werden und die Opfer selten Recht bekommen", sagte die sozialistische Abgeordnete Céline Thiébault-Martinez, die das Gesetz mit eingereicht hatte. Im Fall von Missbrauch in der Familie würde nur ein Prozent der Täter verurteilt.
Das Gesetz sieht unter anderem einen Mindeststandard für Ermittlungen nach einer Missbrauchsanzeige vor: Dazu zählen Anhörungen des Opfers und des mutmaßlichen Täters, das Sichern von Beweismitteln und die Suche nach möglichen weiteren Opfern. Vorgesehen sind auch verpflichtende Einzelgespräche an Grundschulen, um Missbrauch von Kindern früh aufzudecken - allerdings erst ab 2032.
Eine umstrittene Regelung, wonach Migrantinnen und Migranten, die wegen sexuellen Missbrauchs Anzeige erstatten, nicht abgeschoben werden sollten, wurde auf Druck der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National gestrichen.
Die Verbreitung sexueller Inhalte im Internet - etwa durch sogenannte Deepfakes, die Menschen mit Hilfe von KI nackt darstellen - soll strenger bestraft werden als bisher. Auch Plattformen wie Onlyfans, die kostenpflichtige sexuelle Inhalte anbieten, sollen nach der aktuellen Fassung stärker reglementiert werden. Weiterhin sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, bei Hinweisen auf sexuelle Übergriffe eine interne Untersuchung einzuleiten.
Haushaltsminister David Amiel hatte die Kosten für die Umsetzung des Gesetzes auf zusätzlich drei bis vier Milliarden Euro geschätzt. Die Regierung müsse jetzt "beweisen, dass sie das Gesetz tatsächlich umsetzen will", sagte Thiébault-Martinez.
Der Gesetzesvorschlag soll im Januar im Senat debattiert werden. Befürworter des Gesetzes befürchten, dass die konservativ geprägte zweite Kammer des Parlaments manche Regelungen wieder aufweicht.
(A.Berg--BBZ)