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Ein US-Gericht hat einen angeblichen Abschiedsbrief des 2019 verstorbenen US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein veröffentlicht. Ein Richter in New York gab die jahrelang unter Verschluss gehaltene Notiz am Mittwoch auf Antrag der "New York Times" frei. Epsteins Zellengenosse hatte ausgesagt, er habe das Schreiben nach einem gescheiterten Suizidversuch des Multimillionärs im Juli 2019 einem Buch gefunden.
"Sie haben monatelang gegen mich ermittelt - und nichts gefunden!!!", heißt es in der handschriftlichen Notiz. Es sei ein Geschenk, "den Zeitpunkt für den Abschied selbst wählen zu können". Der Text endet mit den Worten: "Was soll ich denn tun - in Tränen ausbrechen!! Kein Spaß - lohnt sich nicht." Ob es sich tatsächlich um einen von Epstein verfassten Brief handelt, wurde offiziell nicht bestätigt.
Epstein soll nach Erkenntnissen des FBI und des US-Justizministeriums mehr als tausend Minderjährige und junge Frauen missbraucht haben. Teilweise soll er die Opfer an Prominente vermittelt haben.
Epstein war 2008 verurteilt worden, weil er eine Minderjährige zur Prostitution angestiftet hatte. Nach einem umstrittenen Deal mit der Staatsanwaltschaft saß er nur knapp 13 Monate Haft ab.
Im Juli 2019 wurde Epstein erneut festgenommen und von einem Bundesgericht beschuldigt, noch viel mehr Opfer missbraucht zu haben. Ende Juli fanden ihn Beamte nach einem mutmaßlichen Suizidversuch verletzt in seiner Zelle. Am 10. August 2019 wurde Epstein schließlich tot aufgefunden, nach offiziellen Angaben beging er Suizid. Da die Aufnahmen von Überwachungskameras aus der Haftanstalt aber lückenhaft waren, wurden Zweifel an der offiziellen Darstellung laut.
Im Januar hatte das US-Justizministerium auf Druck des Kongresses mehr als drei Millionen Dokumentseiten zum Epstein-Skandal veröffentlicht, in denen die Namen zahlreicher einflussreicher Persönlichkeiten auftauchen. Auch US-Präsident Donald Trump, der sich monatelang gegen die Freigabe der Akten gewehrt hatte, wird darin tausendfach erwähnt. Ein Fehlverhalten konnte dem Präsidenten bisher nicht nachgewiesen werden.
(U.Gruber--BBZ)