Berliner Boersenzeitung - Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch

EUR -
AED 4.095102
AFN 72.480008
ALL 90.801688
AMD 402.807486
ANG 1.995737
AOA 1023.635334
ARS 1721.721299
AUD 1.61933
AWG 2.007127
AZN 1.900047
BAM 1.955836
BBD 2.250342
BDT 139.162586
BGN 1.948955
BHD 0.422108
BIF 3342.96213
BMD 1.115071
BND 1.431727
BOB 13.402249
BRL 6.138357
BSD 1.117321
BTN 104.873949
BWP 15.391286
BYN 3.345962
BYR 21855.38619
BZD 2.247142
CAD 1.573644
CDF 2586.964483
CHF 0.914162
CLF 0.027822
CLP 1094.980351
CNY 7.444774
CNH 7.438418
COP 3608.76707
CRC 506.709417
CUC 1.115071
CUP 26.815498
CVE 110.267049
CZK 24.346956
DJF 198.963698
DKK 7.480457
DOP 67.891262
DZD 151.940824
EGP 59.957114
ERN 16.726061
ETB 183.378708
FJD 2.526309
FKP 0.833961
GBP 0.834166
GEL 2.893653
GGP 0.833961
GHS 13.055243
GIP 0.833961
GMD 83.077063
GNF 9896.183924
GTQ 8.538159
GYD 234.234353
HKD 8.744429
HNL 30.029558
HRK 7.547925
HTG 146.432722
HUF 363.51345
IDR 20192.258205
ILS 3.552538
IMP 0.833961
INR 104.716854
IQD 1693.83148
IRR 2108992.359359
ISK 136.919964
JEP 0.833961
JMD 177.323296
JOD 0.790629
JPY 176.710877
KES 145.192698
KGS 97.510486
KHR 4552.084602
KMF 492.86165
KPW 1003.563608
KRW 1520.737678
KWD 0.346765
KYD 0.931217
KZT 500.809308
LAK 25136.46717
LBP 100053.859534
LKR 371.556906
LRD 189.94353
LSL 18.477643
LTL 3.292514
LVL 0.674496
LYD 7.150133
MAD 10.921803
MDL 19.971371
MGA 5077.094359
MKD 61.556144
MMK 2341.311039
MNT 4015.078679
MOP 9.019368
MRU 45.108838
MUR 52.442198
MVR 17.176258
MWK 1937.436008
MXN 20.766565
MYR 4.528864
MZN 71.257178
NAD 18.477643
NGN 1502.23485
NIO 41.120764
NOK 10.548462
NPR 167.798119
NZD 2.015128
OMR 0.428348
PAB 1.117421
PEN 3.848972
PGK 5.092095
PHP 70.369926
PKR 309.016043
PLN 4.399568
PYG 6984.129802
QAR 4.084276
RON 5.343646
RSD 117.622186
RUB 91.352798
RWF 1649.13065
SAR 4.188587
SBD 8.974739
SCR 15.358485
SDG 670.719139
SEK 11.033072
SGD 1.430306
SHP 0.835103
SLE 25.591287
SLL 23382.48045
SOS 638.511867
SRD 41.908265
STD 23079.712667
STN 24.500455
SVC 9.776182
SYP 14498.149201
SZL 18.471343
THB 37.411034
TJS 10.307092
TMT 3.902748
TND 3.343362
TOP 2.684822
TRY 55.9111
TTD 7.577141
TWD 36.546782
TZS 2952.454872
UAH 50.616941
UGX 4570.084937
USD 1.115071
UYU 44.950835
UZS 13332.247784
VES 999.456181
VND 28526.296796
VUV 133.25575
WST 3.108617
XAF 655.957
XAG 0.021465
XAU 0.000274244363
XCD 3.013535
XCG 2.013637
XDR 0.788413
XOF 655.957
XPF 119.331742
YER 263.853652
ZAR 18.420333
ZMK 10036.978597
ZMW 22.703422
ZWL 359.052318
SSP 6406.644798
MXV 2.33632
  • DAX

    -302.3600

    24896.83

    -1.21%

  • Goldpreis

    -2.0000

    4184.7

    -0.05%

  • Euro STOXX 50

    -85.8200

    6183.2

    -1.39%

  • SDAX

    -226.5300

    18203.94

    -1.24%

  • TecDAX

    -36.8700

    3964.45

    -0.93%

  • MDAX

    -414.1700

    30428.36

    -1.36%

  • EUR/USD

    -0.0038

    1.1296

    -0.34%

Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch
Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch

Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch

Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hat ein neues Buch veröffentlicht, in dem sie ihre abgelehnte Nominierung zur Richterin am Bundesverfassungsgericht thematisiert. Sie wirft der Politik vor, die Grenzen der juristischen Vernunft zu überschreiten und ihre wissenschaftlichen Standpunkte als Hindernis für das Amt zu nutzen.

Textgröße:

Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hat mit ihrem neuen Buch "Wahl und Wahrheit" eine umfassende Auseinandersetzung mit ihrer gescheiterten Kandidatur zur Richterin am Bundesverfassungsgericht begonnen. In dem Werk schildert sie den politischen Prozess, der zu ihrer Ablehnung führte, als einen schweren Fehler des Systems. Für Brosius-Gersdorf ist dies kein bloßes Protokoll persönlicher Enttäuschung, sondern ein Angriff auf die Integrität des Rechtsstaats. Sie argumentiert, dass eine Juristin nicht aufgrund ihres wissenschaftlichen Standpunkts von einem hohen Amt ausgeschlossen werden dürfe.

Das Buch rollt das Geschehen detailliert auf und erklärt das Verfahren der Richterwahl sowie den Verlauf ihrer Ablehnung. Besonders ausführlich entfaltet Brosius-Gersdorf ihre Positionen zu umstrittenen Themen wie Schwangerschaftsabbruch und Leihmutterschaft, die sie als Gründe für ihre Unwählbarkeit bei vielen Unions-Abgeordneten identifiziert. Sie hält diese Positionen für "denklogisch" geboten und sieht in ihrer Ablehnung eine Verachtung des Verstands bzw. der Vernunft. Ähnlich argumentiert sie auch zur Frage des Parteiverbots und dem Grad der Säkularität des Staates.

Brosius-Gersdorf wählt in ihrer Darstellung einen dezidierten Ton, der Kompromisse ausschließt. Für sie sind Kompromisse in der Rechtswissenschaft Fehler, da entweder etwas gilt oder nicht. Sie betrachtet die Rechtswissenschaft als eine deduktive Disziplin und das Grundgesetz als ein konsistentes Gebilde, das zu eindeutigen Entscheidungen führen muss. Divergente Urteile des Verfassungsgerichts führt sie auf Zeitumstände zurück. Bei der Lektüre ihres Buches stellt sich daher die Frage, ob Richter überhaupt noch benötigt werden, wenn im Grunde eine Rechenmaschine urteilen könnte. Zwar räumt Brosius-Gersdorf ein, dass der Verfassungstext "zukunftsoffen" und "atmend" sei und die Rechtswissenschaft keine exakte Disziplin wie die Naturwissenschaften. Bei konkreten Rechtsfragen wie dem Schwangerschaftsabbruch sieht sie jedoch kaum andere Deutungsmöglichkeiten als die eigenen. Die bisherige Rechtspraxis bezeichnet sie als widersprüchlich und daher abzulehnen.

Der Fall Brosius-Gersdorf berührt den Kern der Debatte über das Verhältnis von Rechtswissenschaft und Rechtsprechung. Sie hatte in diesem Prozess mehrere Rollen inne: Als Wissenschaftlerin, prospektive Richterin und öffentliche Person. Ein eigenes Kapitel widmet sie dem Unterschied zwischen diesen Bereichen. Richter treten zurückhaltend auf, während Professoren in Talkshows ihr Wissen in die Gesellschaft hineintragen. Sie suchen sich ihre Forschungsarbeit selbst, während Richter hinter geschlossenen Türen beraten. Gerichtsurteile sind keine angewandte Wissenschaft, da sie einzelne Fälle betreffen und Begründungen oft erst nach dem Urteil geschrieben werden.

Die Berufung von Verfassungsrichtern ist ein genuin politischer Akt. Sie werden nicht von der Vereinigung der Staatsrechtslehrer bestellt, sondern von den Parteien nominiert und im Parlament abgestimmt. Erwünscht ist informell nur ein Respekt vor den juristischen Leistungen der Nominierten. Brosius-Gersdorf meint jedoch, in ihrem Fall habe es sich um eine unsachliche Politisierung der Richterwahl gehandelt. Das zielt auf den öffentlichen Streit um ihre Rechtsmeinungen. Ablehnungen nominierter Kandidaten gab es jedoch schon mehrfach. Anders als Brosius-Gersdorf es nahelegt, funktionierte der Prozess der Richterwahl nicht immer "reibungslos". Ihr eigener Lehrer, Horst Dreier, erfuhr ebenfalls nach Aufruhr verschiedener Medien eine solche Ablehnung.

Wer Politik und Öffentlichkeit aus der Richterwahlentscheidung heraushalten wollte, wäre naiv. Wer die Beteiligung der Öffentlichkeit nur für wünschbar erachtet, wenn es sich um eine juristisch gebildete Öffentlichkeit handelt, ähnelt denen, die sich wünschen, das positive Recht orientiere sich an einem ungeschriebenen Naturrecht. Sich eine politische Wirklichkeit vorzustellen, in der es weder die "Bild"-Zeitung und ihre Ableger noch Abgeordnete gibt, die sie lesen, greift an der Demokratie vorbei.

Ihre Argumente zum Schwangerschaftsabbruch hält Brosius-Gersdorf für zwingend. Verkürzt lauten sie: Menschenwürde darf nicht abgewogen werden. Also kann die Entscheidung zwischen der Freiheit der Mutter und dem Leben des Embryos keiner Würdeabwägung folgen. Also kann dem Embryo keine Würde, sondern nur ein Lebensrecht zugeschrieben werden, das mit den Grundrechten der Mutter stufenweise abgewogen werden kann. Der Kompromiss des Bundesverfassungsgerichts, die frühe Abtreibung sei "rechtswidrig, aber straffrei", enthalte einen Widerspruch. Tatsächlich wird Ärzten die Berufsfreiheit zugestanden, rechtswidrige Handlungen vorzunehmen. Trotz Rechtswidrigkeit ist es Dritten untersagt, ihnen in den Arm zu fallen. Es erfolgt Lohnfortzahlung für Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden. Nur die AOK kommt nicht für die Kosten auf. Das alles klingt tatsächlich nicht konsistent. Doch könnte es nicht sein, dass hier Widersprüche in Kauf genommen werden, weil der Rechtsfriede wichtiger ist als das "denklogisch" befriedigende Argument?

Für Brosius-Gersdorf ist Menschenwürde gleichzusetzen mit der Ausübung von Freiheit. Hier hat sie durchaus Sätze aus Karlsruher Urteilen auf ihrer Seite. Kann es dann einen Freiheitsgebrauch geben, der andere nicht schädigt und dennoch Würdefragen aufwirft? Brosius-Gersdorf verneint das. Hieraus entspringt ihre Ablehnung des Verbots von Leihmutterschaft. Wenn Würde und Freiheit zusammenfallen, müsste auch der freiwillige Verzicht auf Freiheit durchweg würdevoll erfolgen können. Zwischen üblichen Arbeitsverträgen, Prostitution, Mitgliedschaft in einem Orden, Organhandel und Selbstversklavung gäbe es keinen Unterschied.

Der Embryo, der durch die Abtreibung maximal geschädigt wird, kann Freiheit selbst nicht ausüben. Wenn Würde allgemein an eine Praxis der Selbstdarstellung gebunden wird, ist es bedeutsam, dass auch dieser Aspekt für ihn ausfällt. Gerade weil er sich nicht äußern kann, soll er geschützt werden. Das macht die Argumentationen in der Frage der Abtreibung zusätzlich schwierig. Wer, wie Brosius-Gersdorf, Würde erst ab Geburt gegeben sieht, muss sich fragen lassen, weshalb sie im Kreißsaal schon vorliegen soll. Inwiefern ist das Neugeborene denn autonom? Es liegt auf der Hand, dass wir auch hier mit Fiktionen arbeiten und dass an die Abtrennung der Nabelschnur oder die akustische Präsenz der Neugeborenen nur schwer "denklogische" Folgerungen geknüpft werden können.

Für den Fall Brosius-Gersdorf ist das insofern von Bedeutung, als es auf zahlreiche Probleme und Paradoxien hinweist, die in Würdefragen enthalten sind. Einem schlichten Liberalismus autonomen Freiheitsgebrauchs stellen sie sich nicht. Sie treten insbesondere nicht hervor, wenn behauptet wird, in der Kritik an Brosius-Gersdorf sei einfach nur das juristisch uninformierte Desinteresse an klaren Denkergebnissen wirksam gewesen. Nicht zu bestreiten ist die Kampagne, die sich gegen sie richtete. Nicht zu bestreiten sind auch die affektiven Impulse gegen eine angeblich linke, tatsächlich aber nur forciert liberale Juristin. Wer fürchtete, nach ihrer Wahl sei mit einem Karlsruhe à la mode de Brosius-Gersdorf zu rechnen gewesen, hat das Verfassungsgericht nicht verstanden. Den dortigen Richtern hätte es wohl wenig imponiert, wenn jemand mit dem Anspruch aufgetreten wäre, die Denklogik im Singular auf ihrer Seite zu haben.

Insofern könnte das Scheitern von Brosius-Gersdorf auf Kampagnen und Dummheit und politischem Ungeschick beruht haben. Aber auch auf der Konfrontation einer sehr entschieden auftretenden Juristin in einem Moment, in dem kompromisslose Entschiedenheit gerade nicht gefragt war. Ihr Buch ist als Dokument dieses Konflikts überaus instruktiv.

(F.Schuster--BBZ)