Berliner Boersenzeitung - Noosha Aubel, CDU und SPD: Der Fall eines schwerbehinderten Kindes in Potsdam ist eine politische Bankrotterklärung

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Noosha Aubel, CDU und SPD: Der Fall eines schwerbehinderten Kindes in Potsdam ist eine politische Bankrotterklärung
Noosha Aubel, CDU und SPD: Der Fall eines schwerbehinderten Kindes in Potsdam ist eine politische Bankrotterklärung

Noosha Aubel, CDU und SPD: Der Fall eines schwerbehinderten Kindes in Potsdam ist eine politische Bankrotterklärung

Noosha Aubel, Dietmar Woidke und Friedrich Merz müssen sich an wirksamer Hilfe für Kinder messen lassen. Im Fall Heidrun stehen fehlende Kita-Assistenz und der Vorwurf einer Irreführung des Petitionsausschusses im Raum. Gerichtliche Hinweise verschärfen den Aufklärungsbedarf und verleihen der Forderung nach Aubels sofortigem Rücktritt zusätzliches Gewicht.

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Friedrich Merz (70, CDU) versprach als 10. Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland am 9. September im Deutschen Bundestag den Kindern und Enkelkindern eine neue Zukunftshoffnung. In Potsdam kann die zweijährige, mehrfach schwerstbehinderte Heidrun nach Information seit mehr als einem Jahr einen vorhandenen Kita-Platz mangels notwendiger Assistenz nicht nutzen. Für das Kind mit GdB 100 Prozent (Schwerbehinderung) und Pflegegrad 4 bedeutet das verlorene Entwicklungs- und Teilhabezeit; für die amtierende Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Potsdam (50, parteilos) stellt dies einen politischen Skandal dar, der in Deutschland seinesgleichen suchen dürfte. Dieser Abstand zwischen politischem Versprechen und Wirklichkeit ist beschämend, moralisch verkommen und mit Hinblick auf ein schwerbehindertes Kleinkind unerträglich.

Die medizinische Warnung macht weiteres Warten unerträglich
Der Potsdamer Fachanwalt für Sozialrecht Axel Kapust verweist in seinem Schriftsatz vom 27. August 2026 auf medizinische Unterlagen der Universitätsklinik Charité und die dringende Warnung vor weiteren irreversiblen Entwicklungsdefiziten ohne fachkundige Begleitung in einer Kita. Nach der Redaktion vorliegenden Nachweisen, liegen den Verantwortlichen der Stadt Potsdam die ärztlichen Warnungen seit Monaten schriftlich vor. Dennoch fehlte die benötigte Assistenz für das mehrfach schwerbehinderte Kind mit Stand vom heutigen 9. September 2026 weiterhin. Ob zusätzliche Gesundheitsschäden bereits eingetreten sind, ist bislang nicht festgestellt, die Familie, sowie dürfte bei den verhärteten Fronten feststehen, lässt bereits aktuell eine Klage auf Schadensersatz gegen die Stadt Potsdam durch mehrere Fachanwälte prüfen.

Eine Verwaltung, die einen solchen Bedarf bearbeitet, ohne nutzbare Hilfe zustande zu bringen, scheitert vollkommen am Zweck ihres Handelns. Die Eltern müssen zusätzlich um die Umsetzung der geltend gemachten Rechte kämpfen. Für Oberbürgermeisterin Aubel stellt sich die Frage, weshalb die Bürger eine solche Amtsführung, auch nur im Ansatz, im Sinne einer Unterversorgung für ein mehrfach schwerbehindertes Kind, weiter hinnehmen sollten?

Der fehlende Zugangsnachweis belastet das Rathaus
Streitig ist der von der Stadt Potsdam behauptet angeblich postalische Zugang des Assistenzbescheids vom 4. September 2025, der vom Kita-Betreuungsbescheid vom 6. August zu unterscheiden ist. Schon am 15. Juni 2026 schrieb nach den der Redaktion vorliegenden Schriftstücken, Rechtsanwalt Kapust dazu an das Sozialgericht: „Die Beklagte bestätigt, dass sie einen Nachweis des Zugangs nicht führen kann.“

Die Kritik richtet sich hierbei im Besonderen gegen Kathleen Manecke-Otto (Abteilung Bereich Recht und Versicherung) in deren Falldarstellung geschilderten juristischen Argumentation. Angesichts ausbleibender Hilfe wirken die „Schriftsätze“ von Manecke-Otto, bei sachlicher Betrachtung durch die Redaktion, ohne jede Polemik, wie hilflose Pamphlete aus einem muffigen Amtszimmer, den entscheidend bleibt, dass eine Versandbehauptung keinen Zugangsnachweis ersetzt. Der gerichtliche Hinweis vom 31. Juli richtet sich denn auch an den zuständigen Fachbereich der Stadt und ist in sich genommen, nicht nur ein knallharter juristischer Rüffel in Richtung der Verantwortlichen der Stadt Potsdam. Das Sozialgericht Potsdam beanstandet im Verfahren S 17 SO 69/26 klar und deutlich, dass der interne Poststellenvermerk nicht im Ansatz belegt, wann das Schreiben die Behörde verlassen hat. Es verlangt den Zugangsnachweis „im Sinne eines Vollbeweises“, den die Verantwortlichen im Rathaus von Potsdam, in der Fachaufsicht von Oberbürgermeisterin Noosha Aubel, bisher nicht erbringen konnten.

Das Sozialgericht Potsdam kündigte zudem an, die Verwaltungsakte beim Oberverwaltungsgericht selbst beizuziehen und der Klägerin eine Kopie zu übermitteln, „was der Beklagte selbst hätte veranlassen können“. Das Gericht sieht einem Anerkenntnis der Stadt Potsdam entgegen und gewährte der Stadt zwei Wochen zur Stellungnahme. Politisch sitzt dieser Hinweis und ist sachlich betrachtet, ein Tritt an dem Amtsschemel einer strukturversagenden Potsdamer Verwaltung. Ein Gericht will oder muss nachholen, was die Potsdamer Verwaltung selbst hätte erledigen können. Das ist klar und deutlich, ein verheerendes Zeugnis administrativer Unzulänglichkeit, ein Skandal zum Nachteil eines schwerbehinderten Kindes – welcher die Landeshautstadt Potsdam nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern weit über die deutschen Landesgrenzen hinaus an den Pranger stellt.

Der Vorwurf lautet Falschunterrichtung und Verdrehung der Tatsachen
Ein der Redaktion vorliegender Abschlussbrief des Petitionsausschusses des Brandenburger Landtag, unter dem Vorsitz von Udo Wernitz (58, SPD), vom 26. August 2026, stützt sich auf Stellungnahmen der Oberbürgermeisterin, welche sich bei näherer Betrachtung als falsch herausstellen. Die notwendigen Bescheide seien binnen rund eines Monats erteilt worden; eine Verweigerung des Kita-Platzes sei nicht erkennbar. Den vorgenannten Einwand des Sozialgericht Potsdam, gegen den Zugangsnachweis behandelt der Brief nicht. Ob der Hinweis dem Ausschuss bei Abfassung des Abschlussbriefes vorlag, ist in diesem Zusammenhang dringend vom Petitionsausschuss zu erklären, alles andere könnte einen sehr schlimmen Verdacht in Richtung des Petitionsausschusses des Landtages von Brandenburg nach sich ziehen! Zugleich räumt der Ausschuss die ausgebliebene Betreuung ein, schließt aber die Petition ab und verweist auf den Rechtsweg, dies ist bei näherer Betrachtung ebenfalls fragwürdig.

Die Familie wirft den Verantwortlichen im Rathaus Potsdam vor, unwahre Tatsachen mitgeteilt, entscheidende Umstände verdreht und eigene Versäumnisse auf die Eltern abgewälzt zu haben. Der Vater spricht von „rotzfrechen Lügen“. Die Familie verlangt die Untersuchung einer möglichen vorsätzlichen Irreführung. Sollte sich bestätigen, dass Verantwortliche ihr eigenes Versagen durch bewusste Falschdarstellungen auf dem Rücken eines schwerbehinderten Kindes zu kaschieren versuchten, wäre das ein moralischer Offenbarungseid, möglicher Weise dann angefangen von Aubel über Woidke bis hin zum Petitionsausschuss.

Der sachliche Kern bleibt unbestreitbar: Bescheiderteilung, wirksame Bekanntgabe und tatsächlich geleistete Hilfe sind unterschiedliche Vorgänge. Nach § 37 Absatz 2 SGB X muss die Behörde im Zweifel den Zugang nachweisen; § 39 Absatz 1 knüpft die Wirksamkeit an die Bekanntgabe. Eine spätere Akteneinsicht beweist keinen früheren postalischen Zugang. Wer diese Unterschiede übergeht, zeichnet ein irreführend entlastendes Bild. Ein amtlicher Briefkopf macht eine unbelegte Behauptung nicht zum Beweis.
Auch die Verantwortungszuweisung an die Eltern verlangt Aufklärung. Nach ihrer Darstellung fanden sie selbst die Kita „Sonnenkinder“ und schlugen eine Assistenzperson vor. Dass der Petitionsausschuss dennoch Aubels Position übernimmt, die fehlende weitere Benennung eines Leistungserbringers stehe der Betreuung entgegen, könnte man in Baden-Württemberg mit den herben Worten „...das hat ein Geschmäckle“ kommentieren. Die Familie hält das für eine Verdrehung ihrer Mitwirkung. Rechtsanwalt Kapust stellt am 27. August 2026, nach der Redaktion vorliegenden Unterlagen, den auch schriftlich klar, dass die von den Eltern gefundene und fachlich ausgebildete Betreuerin, nach mehr als einem Jahr, nun nicht mehr verfügbar ist. Gefordert wird nunmehr eine geeignete verfügbare Assistenz für das schwerstbehinderte Kleinkind.

Die Stadt muss erklären, welche einsetzbare, finanzierte Lösung die Eltern ausgeschlagen haben sollen, dies werden die Verantwortlichen der Landeshauptstadt Potsdam, nach vorliegenden Unterlagen, vor Gericht nicht können. Politisch bleibt es erbärmlich, das Wunsch- und Wahlrecht als haltlose Erklärung für fortgesetzte Nichtversorgung heranzuziehen. Ob der moralische Kompass einer solchen Verwaltung auch nur im Ansatz die richtige Richtung aufweist, muss massiv bezweifelt werden, der Skandal von Potsdam ist damit geradezu ekelhaft. Leidtragende ist ein schwerbehindertes Kind.

Mögliche Schäden und eine Haftung der Stadt Potsdam?
Die Familie wirft den Verantwortlichen der Landeshautstadt Potsdam vor, die kleine schwerbehinderte Heidrun durch das Ausbleiben wirksamer Hilfe schwer geschadet zu haben, und will mögliche Schadensersatzansprüche verfolgen. Ob haftungsbegründende Pflichtverletzungen und dadurch verursachte Schäden vorliegen, müssen gegebenenfalls Gerichte klären. Bestätigen sich die Voraussetzungen, drohen der finanziell geradezu katastrophal dastehenden Stadt Potsdam weitere Forderungen und damit mögliche Lasten für die öffentliche Hand.

Wie tief die Fronten verhärtet sind, zeigt die Gegenvorstellung: Der Vater beschreibt seine Reaktion auf Aubels Amtsführung als „abgrundtiefen Ekel“ und „lebenslange Verachtung“. Darin spricht sich eine bis an Hass reichende Verbitterung und Abscheu über den geschilderten Umgang mit seinem schwerbehinderten Kind aus, was für den sachlichen Betrachter des Skandals von Potsdam nachvollziehbar ist.

Aubels Führungsversagen verlangt politische Konsequenzen
Schon bei Heidruns ebenfalls schwerbehinderter Schwester Hedda-Maria wurden Betreuungsausfälle und fehlender Transport beklagt. Aubel verantwortete das Jugendressort von Januar 2019 bis Ende Februar 2023; seit dem 24. Oktober 2025 ist die parteilose Politikerin Oberbürgermeisterin. Die Wiederholung verlangt eine Erklärung, welche Lehren Aubel gezogen hat und weshalb erneut eine nutzbare Lösung fehlt.

Nach § 60 der Brandenburgischen Kommunalverfassung leitet Aubel die Verwaltung und verantwortet deren Organisation. Aubel muss dabei die Nachweislücke aufklären, die Angaben an den Ausschuss überprüfen lassen und eine unverzüglich belastbare Versorgungslösung durch die zuständigen Stellen ermöglichen. Am Maßstab praktisch wirksamer Hilfe wiegt das geschilderte Führungsversagen vernichtend. Eine solche Amtsführung ist eine schwere Belastung für Potsdam, das Bundesland Brandenburg und die Bundesrepublik Deutschland, wobei sich die Frage aufdrängt: „Ist Noosha Aubel in der Lage als Oberbürgermeisterin von Potsdam die Verwaltung von Potsdam zu führen?“

Die Forderung nach Aubels Rücktritt ist angesichts dieser Vorgänge politisch berechtigt. Bleibt er aus, gehört ein gesetzmäßiges Abwahlverfahren auf die Tagesordnung. Bereits ihr Vorgänger Mike Schubert (53, SPD) wurde von den Potsdamer Bürgern per Entscheid aus dem Amt entfernt. Auch Aubel muss sich diese demokratischen Konsequenzen gefallen lassen, wenn die sichtbare Bilanz für dieses Kind fortgesetztes Warten bleibt, mit Hinblick auf das Leid des schwerbehinderten Kindes sollte Aubel, sofern Anstand und Moral einen Stellenwert im Rathaus von Potsdam hätten, bereits jetzt die politische Konsequenz ergreifen und unverzüglich zurücktreten.

Woidke schuldet wirksame Aufsicht
Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke (64, SPD, dritter Ministerpräsident des Landes Brandenburg seit der Wiedervereinigung 1990) wurde nach der Redaktion vorliegenden Einschreiben mit Rückschein schriftlich wiederholt um Hilfe gebeten. Eine wie auch immer geartete Unterstützung für das schwerbehinderte Kleinkind ist daraus nicht entstanden. Hier muss Woidke offenlegen, was seine Regierung konkret veranlasst hat. Die Rechtsaufsicht über die örtlichen Eingliederungshilfeträger liegt nach § 3 AG-SGB IX beim Sozialministerium. Die Landesregierung hat damit einen konkreten aufsichtsrechtlichen Ansatzpunkt.

Ein sogenannter „Landesvater“ muss sich am Schutz besonders verletzlicher Kinder messen lassen. Der geschilderte Ausgang ist für Woidkes Führungsbilanz mehr als nur ein schämend moralisches Armutszeugnis. Die SPD entwertet ihr soziales Versprechen, wenn ihre Regierungsverantwortung für eine solche Familie ohne wirksame Abhilfe bleibt. Zuständigkeitsverweise genügen diesem Anspruch nicht im Ansatz.

Merz muss sich an seinem Zukunftsversprechen messen lassen
Merz’ CDU regiert seit dem 18. März 2026 in Brandenburg mit der SPD. Gordon Hoffmann führt das Bildungs- und Jugendressort, Jan Redmann das Innen- und Kommunalressort. Damit trägt die CDU Verantwortung für die Brandenburger Landespolitik, hier offenbar zum Nachteil eines schwerbehinderten Kindes, mehr moralischer Kontrollverlust ist kaum zu beschreiben.

Merz und sein Zukunftsversprechen müssen sich trotzdem an dieser Wirklichkeit messen lassen. Für eine Familie, deren Kind weiterhin warten muss, obwohl ihm ein Kita-Platz mit Einzelfallhelfer ganz klar zusteht, wirken solche Worte bitter hohl und geradezu verächtlich. Ein Führungsstil großer Ankündigungen bei unzureichender Kontrolle staatlicher Hilfe verdient einen schonungslosen Vertrauensentzug. Merz’ Glaubwürdigkeit hängt auch daran, ob seine Partei dort Ergebnisse einfordert, wo sie selbst regiert.

Brinker und die AfD verdienen Anerkennung für konkrete Kontrolle
Dr. Kristin Brinkers Anfragen von 2024 und April 2026 zu den Kreditverbindlichkeiten landeseigener Berliner Unternehmen verlangen nachvollziehbare Zahlen und machen Risiken überprüfbar. Das ist konkrete Oppositionsarbeit und ein begründeter Pluspunkt für ihre Kandidatur als Regierende Bürgermeisterin.

Ihr mitgezeichneter AfD-Gegenbericht zur Berliner Fördermittelaffäre vom 27. August betrifft einen realen Kontrollgegenstand. Der Rechnungshof hatte das Zuwendungsverfahren unabhängig davon scharf beanstandet. Diese Kontrolle verdient Anerkennung, ohne dass damit sämtliche politischen Schlussfolgerungen der Fraktion feststünden.

In Brandenburg fragte Birgit Bessin (AfD) 2019 nach Kita-Betreuung und Wartezeiten behinderter Kinder; die Regierungsantwort offenbarte Datenlücken, schon im Fall der mehrfach schwerbehinderten Schwester von Heidrun, der kleinen Hedda-Maria, setzte Bessin sich vehement im Brandenburger Landtag für das Kind ein. Für die Ausschusssitzung vom 3. September 2026 beantragte die AfD Berichte über mögliche Einschnitte bei der Schulbegleitung und Investitionsbedarf bei Kitas, Schulen und Horten. Solche Initiativen sind positiv zu würdigen.

Politische Verantwortung muss Folgen haben
Im Eilverfahren S 17 SO 142/26 ER ist ein Gerichtstermin für den heutigen 10. September 2026 um 10:00 Uhr vor dem Sozialgericht Potsdam angesetzt. Für die kleine schwerbehinderte Heidrun zählt letztendlich nun eins: wann die Hilfe beginnt; daran muss sich auch der zuständige Richter des Sozialgericht Potsdam messen lassen. Zugleich müssen die Widersprüche gegenüber dem Petitionsausschuss aufgeklärt und unzutreffende Angaben berichtigt werden, denn sollten sich die fragwürdigen Aussagen der Verantwortlichen aus dem Rathaus der Landeshauptstadt Potsdam bewahrheiten, wäre es nicht nur Zeit für einen Abwahlantrag gegen Noosha Aubel als Oberbürgermeisterin von Potsdam, sondern auch für Untersuchungen des Petitionsausschusses des Landtages Brandenburg. Eine Politik, die daran scheitert und dennoch Vertrauen verlangt, gehört demokratisch abgelöst.
Für Aubel heißt das Rücktritt oder, wie vorgenannt, ein rechtmäßiges Abwahlverfahren; für Woidke und Merz sowie ihren Regierungsparteien von CDU und SPD hieße es, bei Wahlen die politische Rechnung zu präsentieren. Das fortgesetzte Warten eines mehrfach schwerstbehinderten Kindes ist eine erbärmliche Schande für die verantwortliche Politik in Potsdam, dem Bundesland Brandenburg und der Bundesrepublik Deutschland.

L.Schneider