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Wenige Wochen vor den Neuwahlen in Spanien hält der Oberste Gerichtshof an der Aussetzung des Wahlrechts für zahlreiche außerhalb Spaniens lebende Wähler fest. Nach einer Beschwerde bekräftigten die Richter am Montag, dass bestimmte unter dem sogenannten Enkelgesetz eingebürgerte Spanier nur wählen dürfen, falls sie nachweisen können, dass ihre Angehörigen tatsächlich vor dem Bürgerkrieg (1936–1939) und der Franco-Diktatur (1939–1975) geflohen sind.
Im Jahr 2022 hatte die linksgerichtete Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez das "Enkelgesetz" verabschiedet. Es gewährt den Nachkommen der Exilanten, die während und nach dem Bürgerkrieg das Land verlassen hatten, die spanische Staatsangehörigkeit. Die rechte und rechtsextreme Opposition wirft Sánchez vor, er wolle die Wählerlisten um mutmaßlich linksgerichtete Neuwähler erweitern, die hauptsächlich in Lateinamerika ansässig sind.
Im September, noch vor der Neuwahl-Ankündigung von Sánchez, hatte das Oberste Gericht das Wahlrecht für bestimmte Begünstigte des "Enkelgesetzes" vorläufig ausgesetzt und weitere Nachweise ihrer familiären Bindungen zu Opfern der Repression verlangt.
Wie viele Wähler genau von der Entscheidung betroffen sind, ist unklar. Zum 1. August waren über 163.000 Menschen, die durch das Gesetz von 2022 die spanische Staatsangehörigkeit erworben hatten, im Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Wahlberechtigte eingetragen. Ende August waren rund 97.000 Einbürgerungsanträge genehmigt, mussten dem Gerichtsbeschlusses zufolge aber noch in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Mehr als 304.000 Anträge wurden weiterhin geprüft.
(S.G.Stein--BBZ)