Berliner Boersenzeitung - "Koalitionsbruch": Harte Kritik an Entwurf aus dem Hause Bas zu Arbeitszeitreform

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"Koalitionsbruch": Harte Kritik an Entwurf aus dem Hause Bas zu Arbeitszeitreform
"Koalitionsbruch": Harte Kritik an Entwurf aus dem Hause Bas zu Arbeitszeitreform / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

"Koalitionsbruch": Harte Kritik an Entwurf aus dem Hause Bas zu Arbeitszeitreform

Ein Entwurf des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums zur Reform des Arbeitszeitgesetzes ist auf harte Kritik im Arbeitgeberlager und in der Union gestoßen. Wirtschaftsverbände und Unionspolitiker warfen Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) einen Bruch des Koalitionsvertrags vor. Laut einem Referentenentwurf, der AFP am Donnerstag vorlag, will Bas den Übergang von der Tages- zur Wochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen und strengere Vorschriften für die Arbeitszeiterfassung erlassen.

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Das Ministerium sprach von einer "internen Arbeitsfassung". Aus Kreisen des Ministeriums hieß es, der Entwurf befinde sich noch in der "Hausabstimmung" und sei daher auch noch nicht in die Ressortabstimmung gegangen.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, "im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit" zu schaffen, "auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf". Die Gewerkschaften laufen seit Wochen Sturm gegen die Abschaffung des Acht-Stunden-Tags. Sie betonen, das aktuelle Gesetz erlaube eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden täglich sowie tarifvertragliche Öffnungsklauseln und branchenspezifische Sonderregelungen.

In dem Entwurf aus dem Arbeitsministerium heißt es zu diesem Punkt: "Die Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebspartner erhalten die Möglichkeit, statt einer täglichen eine wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren." Dies soll "möglich sein, wenn durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gefährdet wird", heißt es außerdem.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger monierte, der Entwurf knüpfe die "geringfügige" Anpassung der Höchstarbeitszeit an tarifliche Regelungen, während der Koalitionsvertrag ausdrücklich auf eine solche tarifliche Grundlage verzichte. Der Entwurf widerspreche "eklatant" dem Koalitionsvertrag. Ähnlich äußerten sich etwa Handelsverband, Handwerksverband und das Baugewerbe. Auch der Verband Die Familienunternehmer erklärte, der Entwurf verfehle das "zentrale Versprechen" des Koalitionsvertrags.

"Der jetzt bekannt gewordene Entwurf liest sich wie ein Gegenentwurf zum Koalitionsvertrag – zulasten des Mittelstandes", sagte die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU/CSU, Gitta Connemann (CDU), der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz (CDU), sagte AFP, eine Bindung an Tarifverträge dürfe es bei der Flexibilisierung der Arbeitszeiten nicht geben.

Im Koalitionsvertrag hatten beide Seiten zudem vereinbart, die vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesarbeitsgericht vorgegebene Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten "unbürokratisch" zu regeln. Die Vertrauensarbeitszeit soll demnach ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich bleiben.

Dazu heißt es im Entwurf aus dem Ministerium: "Der Arbeitgeber wird verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit" jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen.

"Versprochen war Flexibilität, geliefert wird die Stechuhr", kritisierte etwa der Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Auch Arbeitgeberpräsident Dulger nannte diese Regelung "höchst bürokratisch". Diese Regelung "strotzt vor Misstrauen" in die Arbeitgeber und ihre Beschäftigten.

Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände erklärte, der Entwurf erfülle die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt "an keiner Stelle". Er müsse "zurückgezogen und völlig überarbeitet werden". Das forderten auch der Baugewerbe- und der Handelsverband. Letzterer sprach von einem "verspäteten Aprilscherz".

Ein Sprecher der Unionsfraktion verwies darauf, dass es sich bei den Überlegungen aus dem Ministerium nicht um einen offiziellen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums handele.

Die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Annika Klose, verteidigte den Entwurf: Die geplante Reform müsse "auch und gerade" im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgestaltet werden. "Dass es also auch mal möglich ist, das Kind am Nachmittag zum Fußballtraining zu bringen und danach weiterzuarbeiten - aber eben nicht, dass mein Chef mir gegen meinen Willen sagt: Du hast morgen die Schicht von 9.00 bis 22.00 Uhr."

Entsprechend wichtig sei daher die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten, "so dass es auch keine unbezahlten Überstunden mehr gibt". Im Koalitionsvertrag sei auch festgehalten, dass die neue Arbeitszeitregelung keine Ausweitung der Arbeitszeit gegen den Willen der Beschäftigten sein darf. "Hier muss es natürlich einen Interessenausgleich geben. Dafür sind die Sozialpartner genau die richtige Adresse und Tarifverträge unverzichtbar."

In einem Punkt dürfte der Entwurf aus dem Ministerium in der Wirtschaft auf Zustimmung stoßen: Bäckereien sollen sonntags bis zu acht Stunden öffnen dürfen. Auch öffentliche Bibliotheken sollen demnach erstmals auch sonntags bis zu sechs Stunden offen sein können.

(A.Lehmann--BBZ)